Erarbeitung von Projekten

Richtlinie Landschaftsqualitätsbeitrag

Die Richtlinie konkretisiert als Weisung die Art. 63 und 64 der neuen Direktzahlungsverordnung. Sie definiert die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Landschaftsqualitätsbeiträgen, stellt eine Arbeitshilfe für die Realisierung von Landschaftsqualitätsprojekten dar und nennt die Beurteilungskriterien für die Bewilligung der eingereichten Projekte durch den Bund.

Prüfung der Landschaftsqualitätsprojekte

Die fachliche Prüfung der Anforderungen der eingereichten Landschaftsqualitätsprojekte erfolgt in einer verwaltungsinternen Kommission, welche aus Vertretern des BLW und einem Vertreter des BAFU zusammengesetzt ist. Die drei Beurteilungskriterien sind auf die in der DZV definierten Mindestanforderungen (Art. 64 Abs. 1) ausgerichtet:

  • Regionale Verankerung der Landschaftsziele: Die Ziele tragen den Planungsgrundlagen des Projektgebiets Rechnung. Sie wurden entweder aus bestehenden, konsultativ erarbeiteten Zielsetzungen hergeleitet oder unter Einbezug der Akteure im Projektgebiet definiert.
  • Zielgerichtete, umsetzbare Massnahmen: Das Massnahmenkonzept ist auf die definierten Landschaftsziele ausgerichtet und wurde unter Einbezug der Landwirtschaft entwickelt. Es weist ein den Landschaftszielen entsprechendes Verhältnis zwischen aufwertenden und erhaltenden Massnahmen auf.
  • An Leistungen und Werten orientierte Beitragsansätze: Die Beitragsansätze sind leistungsorientiert (Ertragsausfall, Zusatzaufwand, Rationalisierungsverzicht) und wertebasiert (Bonus von bis zu 25%).

Die eingereichten Projektberichte werden mit Hilfe eines Bewertungsrasters beurteilt.

Termine

Für Landschaftsqualitätsprojekte, deren Umsetzungsperiode 2014 beginnen soll, muss der Kanton den Projektbericht und das Gesuch um Umsetzung bis zum 31. Januar 2014 dem BLW einreichen. In den Folgejahren sind die Gesuche und Projektberichte jeweils bis am 31. Oktober des Jahres vor Beginn der Projektdauer einzureichen.
 

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 04.01.2018

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Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Direktzahlungsprogramme
Mattenhofstrasse 5
3003 Bern
Tel
+41 58 461 89 70

Matthieu Raemy

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