Biologische Landwirtschaft und biologische Erzeugnisse

Kennzeichnung Bio

Biolandbau steht für eine umwelt- und ressourcenschonende Form der Landwirtschaft. Betriebe, die biologische Erzeugnisse herstellen, wirtschaften nach den Prinzipien und Vorgaben der biologischen Landwirtschaft. Definiert werden diese in der Schweizer Bio-Verordnung.

Sowohl die landwirtschaftliche Produktion als auch die Aufbereitung von biologischen Lebens- und Futtermitteln, erfolgen nach den Vorschriften des Biolandbaus. Diese Vorschriften bestehen aus strengen Regeln, welche die Schonung von Umwelt und Ressourcen bezwecken.

Jeder Betrieb, der biologische Erzeugnisse herstellt, aufbereitet, handelt oder importiert, wird mindestens einmal pro Jahr von einer der vier in der Schweiz akkreditierten und zugelassenen Zertifizierungsstellen kontrolliert und zertifiziert.  

Links zu Zertifikate der Bio-Betriebe und Bio-Unternehmen:

Zertifikate bio.inspecta und Bio Test Agro (BTA)

Zertifikate Ecocert Swiss AG

Zertifikate ProCert

Die Rechtsdokumente für den Biolandbau setzen sich aus den folgenden drei Verordnungen zusammen: 

-       Die Schweizer Bio-Verordnung (SR 910.18)

-       Die WBF-Bio-Verordnung (SR 910.181)

-       Die BLW-Bio-Verordnung (SR 910.184)

Ergänzend dazu werden in den Weisungen des BLW zur Bio-Verordnung die Vorschriften zu bestimmten Themenbereichen detaillierter aufgegriffen und geregelt.

In der Schweizer Bio-Verordnung (SR 910.18) wird genau definiert, nach welchen Grundsätzen landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Bio-Produkte gekennzeichnet werden, erzeugt und hergestellt werden müssen. Die Regelungen gelten für die Produktion, die Aufbereitung, die Lagerung, die Vermarktung, den Import und den Export von biologischen Erzeugnissen.

Das den gesamten Herstellungsprozess und den Handel begleitende Kontrollsystem, ist risikoorientiert.

Die WBF-Bio-Verordnung (SR 910.181) konkretisiert diese Grundsätze, in dem präzise Ausführungsbestimmungen ausformuliert werden. Darin sind beispielsweise die in der biologischen Landwirtschaft und für die Aufbereitung biologischer Lebens- und Futtermittel zugelassenen Erzeugnisse und Stoffe, sowie die Vorschriften zu deren Verwendung geregelt.

Die BLW-Bio-Verordnung (SR 910.184) ist für den Import biologischer Erzeugnisse von grosser Relevanz. In dieser Verordnung ist die Länderliste (Anhang 1) sowie das Verzeichnis der anerkannten Drittlandkontrollstellen und Drittlandkontrollbehörden (Anhang 2) aufgeführt. Die Produktions- und Kontrollbestimmungen der in der Länderliste gelisteten Länder werden von der Schweiz als gleichwertig anerkannt. Somit dürfen aus diesen Ländern eingeführten Bio-Erzeugnisse als biologisch gekennzeichnet werden.

Bio-Produkte, die durch EU-anerkannte Drittland-Kontrollstellen (s. Verfahren nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008) zertifiziert werden, dürfen auch in die Schweiz eingeführt werden. In Anhang 2 der BLW-Bio-Verordnung (SR 910.184) wird eine Liste mit weiteren Zertifizierungsstellen und Kontrollbehörden geführt, die abweichend von der EU-Verordnung, für Importe aus bestimmten Ländern in die Schweiz zugelassen sind.

Gemäss Bio-Verordnung darf die Kennzeichnung «biologisch /ökologisch» nur für die im Geltungsbereich liegenden Erzeugnisse verwendet werden (SR 910.18, Artikel 1). Hingegen nicht im Geltungsbereich liegen: Insekten, Erzeugnisse aus der Fischerei, der Aquakultur und aus der Jagd. Diese können dementsprechend nicht nach der Bio-Verordnung zertifiziert werden.

Ein staatliches Bio-Logo gibt es in der Schweiz nicht. Dafür existieren privatrechtliche Labels, welche einem Verband, einer Arbeitsgruppe gehören oder Eigenmarken eines Unternehmens sein können. 

Weiterführende Informationen

Formulare

Verwendung einer Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs, die nicht biologisch erzeugt wurde:

Das Bundesamt für Landwirtschaft kann die Verwendung einer Zutat, die nicht vom Departement zugelassen wurde, zeitlich und mengenmässig befristet bewilligen.

Letzte Änderung 12.06.2023

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
Tel
+41 58 462 25 11
Fax
+41 58 462 26 34

E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/instrumente/kennzeichnung/biolandbau.html