Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Kennzeichnung AOP IGP

Der Schutz bestimmter Bezeichnungen für Landwirtschaftsprodukte bezweckt, die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung zu schützen und - im Interesse der Bäuerinnen und Bauern - den unlauteren Wettbewerb in der Verwendung dieser Begriffe zu verhindern.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP) und geografischen Angaben (GGA/IGP) lassen sich die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzentinnen und Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.
Die Regelungen in diesem Bereich ermöglichen die gegenseitige Anerkennung von Qualitätsprodukten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Eingetragene GUB (25) und GGA (17)


Eintragungsgesuche in Bearbeitung

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 15.04.2024

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BLW unterstützt die internationale Verteidigung von GUB und GGA

Das BLW kann zur Verteidigung von GUB und GGA auf internationaler Ebene eine finanzielle Unterstützung gewähren. Dies betrifft insbesondere Einspracheverfahren gegen die Hinterlegung von (ausländischen) Marken, die Schweizer GUB oder GGA (Wein inbegriffen) enthalten, Verfahren zur Eintragung von Schweizer GUB oder GGA als Marken in Ländern, die kein spezielles System zum Schutz von geografischen Angaben kennen, sowie Rechtsgutachten. Die Kofinanzierung beläuft sich auf maximal 50 Prozent der Kosten, die den Gruppierungen entstehen.

 

https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/instrumente/kennzeichnung/ursprungsbezeichungen-und-geografische-angaben.html