Versteigerung von Fleisch, Geflügelfleisch, Fleisch- und Wurstwaren

Seit 1. Januar 2021 gilt:

Gesuche, Meldungen und Steigerungsgebote sind über die vom BLW bereitgestellte Internetanwendung www.ekontingente.admin.ch zu übermitteln. 

Eingaben per Post, per Fax oder am Schalter sind nicht mehr zulässig und werden nicht berücksichtigt.

 

Einfuhr von Verarbeitungsfleisch von Tieren der Rindviehgattung vom 28. Mai 2021

Ausgangslage

Die Zollbehörden haben anlässlich ihrer Kontrollen von Einfuhren mehrmals festgestellt, dass zur Verarbeitung bestimmtes Fleisch von Tieren der Rindviehgattung sogenannte «Second Cut Separat» enthielt. Darunter fallen Fleischstücke, die nicht verarbeitet werden, sondern bspw. zum Grillieren in den Verkauf gelangen.

Änderung der Spezifikation ab 28. Mai 2021

Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen und dem Gebot der Gleichbehandlung zu entsprechen, hat das BLW nach Rücksprache mit der Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft beschlossen, die Spezifikation für verarbeitetes Fleisch wie folgt zu ändern:

«Zur Verarbeitung bestimmtes Fleisch, keine Edelstücke und kein Second Cut Separat enthaltend umfasst ausschliesslich folgende ganze oder grob zerteilte Fleischstücke von entbeinten Vordervierteln: Brust, Federstück, Lempen, Bug und Schenkel sowie Rosenstück und Schenkel aus entbeinten Hintervierteln».

 

Einfuhr von gesalzenen und gewürzten Rindsbinden zur Herstellung von Trockenfleisch

Im Kontingent / KZA

Ab der Kontingentsperiode 2021 kommen mindestens 600 Tonnen Kontingentsanteile für gesalzene und gewürzte Rindsbinden zur Herstellung von Trockenfleisch unter Tarifnummer 1602.5091/919 zur Versteigerung. Das neue Teilzollkontingent Nr. 05.21 kann in Tranchen von mindestens vier Wochen aufgeteilt werden.

Ausschreibungen und Resultate der Versteigerungen

Ausschreibungen und Resultate von Versteigerungen werden im öffentllichen Bereich von eKontingente publiziert:

Resultate der Versteigerungen

Tabellen der nächsten Ausschreibungen

Letzte Änderung 20.02.2024

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