Pflanzenschutzmittel

Als Pflanzenschutzmittel gelten alle Produkte, die zum Schutz der Kulturen vor Schadorganismen für Pflanzen eingesetzt werden. Je nach Verwendungszweck unterscheidet man hauptsächlich zwischen Herbiziden zur Bekämpfung der Konkurrenz durch Unkräuter, Insektiziden zur Bekämpfung von Schädlingen und Fungiziden zur Bekämpfung von Krankheiten.

Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören natürliche und synthetische Wirkstoffe, aber auch Organismen wie räuberische Insekten oder pilzliche Antagonisten. Wirkstoffe und Organismen, die als Pflanzenschutzmittel genehmigt sind, stehen in Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung. Pflanzenschutzmittel, die im Biolandbau zugelassen sind, werden in Anhang 1 der Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft aufgeführt.

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

Bevor Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen, müssen sie zugelassen werden. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden sie auf ihre Wirkung und Nebenwirkungen geprüft. Die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel ist im BLV: 
Zulassung Pflanzenschutzmittel

Die bewilligten PSM werden in einem «Verzeichnis der Pflanzenschutzmittel» aufgelistet. Das Verzeichnis enthält Angaben der vorgesehenen Anwendung, Anwendungseinschränkungen, Aufwandmengen, Gefahrenkennzeichnung und Anwendungsauflagen und steht über folgenden Link zur Verfügung: https://www.psm.admin.ch.

Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis sind auch die Produkte aufgeführt, die für den Parallelimport in die Schweiz zugelassen sind.

Kann eine Gefahr für die Pflanzengesundheit nicht anders abgewehrt werden, kann die Zulassungsstelle, Zulassungen zur Bewältigung einer Notfallsituation zu gewähren.

Letzte Änderung 20.04.2022

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https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzenschutz/pflanzenschutzmittel.html