Beiträge für Innovative Projekte zur Verwertung der Wolle im Inland und Beiträge an die Verwertung der inländischen Schafwolle.
Gestützt auf die Verordnung vom 25. Juni 2008 über die Verwertung der inländischen Schafwolle unterstützt das BLW in erster Priorität innovative Projekte zur ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen Verwertung der Schafwolle im Inland.
Mit der Befristung der Projektunterstützng auf drei Jahre und der Beschränkung der Beiträge auf maximal 80 Prozent der anrechenbaren Kosten eines Projektes soll die Voraussetzung geschaffen werden, dass die Projekte in absehbarer Zeit ohne Bundesunterstützung weiter bestehen können. Mit einem Businessplan zu jeder Projekteingabe muss die Wirtschaftlichkeit von der Trägerschaft aufgezeigt werden.
In zweiter Priorität werden Beiträge an Selbsthilfeorganisationen für die Verwertung der inländischen Schafwolle ausgerichtet. Diese Organisationen müssen die eingesammelte Wolle mindestens sortieren, waschen und zur Weiterverarbeitung zu Endprodukten abgeben, wobei das Waschen nur ausnahmsweise im Ausland erfolgen darf.