Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 07.06.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: Pegasus
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 31.08.2011, Aufbrauchfrist: 31.08.2014

Produktekategorie Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Akarizid
Insektizid
Syngenta Agro AG / Vertrieb Maag Agro
W-4953
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: Diafenthiuron
25 % 250 g/l
SC Suspensionskonzentrat


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
G Gewächshaus: Aubergine
Gewächshaus: Gurken
Gewächshaus: Peperoni (Gemüsepaprika)
Gewächshaus: Tomaten
Blattläuse (Röhrenläuse)
Cyclamenmilbe
Spinnmilben
Tomatengallmilbe
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Konzentration: 0.15 %
Wartefrist: 3 Tage
1
G Kohlarten
Grosser Kohlweissling
Kleiner Kohlweissling
Kohleule
Kohlmottenschildlaus
Kohlschabe
Mehlige Kohlblattlaus
Konzentration: 0.15 %
Wartefrist: 2 Woche(n)
2
F Hopfen
Blattläuse (Röhrenläuse)
Teilwirkung:
Spinnmilben
Konzentration: 0.15 %
2
Z Gewächshaus: allg.
Cyclamenmilbe
Konzentration: 0.15 %
1, 3
Z Erwerbsgartenbau, öffentliches Grün: Gehölze (ausserhalb Forst)
Erwerbsgartenbau, öffentliches Grün: Schnittblumen
Erwerbsgartenbau, öffentliches Grün: Sommerflor
Erwerbsgartenbau, öffentliches Grün: Topf- und Kontainerpflanzen
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Konzentration: 0.15 %
1, 2, 3


Auflagen und Bemerkungen:
  1. SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nur im geschlossenen Gewächshaus auf blühenden Pflanzen eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
  2. SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
  3. Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
  • R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
  • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
  • S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
  • S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 8 Bienengefährlich


Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung N Xn
Symbol Kurzkennzeichnung - Umweltgefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädlich
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

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Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de