Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 06.05.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: Hostaquick
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 31.08.2010, Aufbrauchfrist: 31.08.2013

Produktekategorie Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Insektizid
Omya (Schweiz) AG
W-2184
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: Heptenophos
50 % 647 g/l
EC Emulsionskonzentrat
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Xylol


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O allg.
Blattläuse (Röhrenläuse)
Blutlaus
Konzentration: 0.1 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
1
G allg.
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 1 Woche(n)
1
F Eiweisserbse
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
1
F Getreide
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.3 l/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
1
F Zuckerrübe
Schwarze Bohnenlaus = Schwarze Rübenblattlaus
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 6 Woche(n)
1, 2
Z Erwerbsgartenbau, öffentliches Grün: Gehölze (ausserhalb Forst)
Erwerbsgartenbau, öffentliches Grün: Schnittblumen
Erwerbsgartenbau, öffentliches Grün: Sommerflor
Erwerbsgartenbau, öffentliches Grün: Stauden
Erwerbsgartenbau, öffentliches Grün: Topf- und Kontainerpflanzen
Blattläuse (Röhrenläuse)
Blutlaus
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
1


Auflagen und Bemerkungen:
  1. SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
  2. Nicht empfohlen zur indirekten Bekämpfung der Vergilbungskrankheit.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Nur für den berufsmässigen Verwender.
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • Keine Anwendung im Hausgarten.
  • R 10 Entzündlich.
  • R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
  • R 25 Giftig beim Verschlucken.
  • R 36/38 Reizt die Augen und die Haut.
  • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • S 01/02 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichung(en) vom Hersteller anzugeben).
  • S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
  • S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben).
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
  • S 43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden. (Wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden".)
  • S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 8 Bienengefährlich
  • SPo 2 Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.


Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung N T
Symbol Kurzkennzeichnung - Umweltgefährlich Kurzkennzeichnung - Giftig
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich Giftig


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

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Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de