Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 06.05.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: Topper

Produktekategorie Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Herbizid
Bayer (Schweiz) AG
W-6269
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: Ioxynil
21.4 % 225 g/l
[als 28.7% Ioxynil-octanoat (301.5 g/l)]
EC Emulsionskonzentrat
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Solvent Naphtha


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
G Lauch
Schnittlauch
Zwiebel gesät
Zwiebel gesteckt
Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 2 - 3.5 l/ha
Anwendung: Im 2-3-Blatt-Stadium der Kulturen oder vom Keimblatt bis 4-Blatt-Stadium der Unkräuter.
1, 2


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Splitbehandlung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
  2. Der Anwender ist eingehend über die Gefahr von Schäden zu informieren. Auf Verhütungsmöglichkeiten ist hinzuweisen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • R 10 Entzündlich.
  • R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
  • R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
  • R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
  • R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
  • R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
  • S 43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden. (Wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden".)
  • S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung N Xn
Symbol Kurzkennzeichnung - Umweltgefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädlich
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

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Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de