Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 07.06.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: Proxanil

Produktekategorie Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Fungizid
Agriphar S.à.r.l.
W-6615
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: Propamocarb-hydrochlorid
39.6 % 400 g/l
SC Suspensionskonzentrat
Wirkstoff: Cymoxanil
4.6 % 50 g/l


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Kartoffeln
Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge: 2.5 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2, 3, 4, 5


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
  2. Bei Frühkartoffeln 2 Wochen Wartefrist.
  3. Beim Ansetzen der Spritzbrühe (= Mixing / Loading) müssen Schutzhandschuhe getragen werden. Ist bei der Applikation der Spritzbrühe oder bei den Nachfolgearbeiten (Re-entry) der Hautkontakt mit dem Pflanzenschutzmittel nicht zu vermeiden (z.B. durch Sprühnebel oder Pflanzenkontakte), so müssen zusätzlich Schutzanzug und festes Schuhwerk getragen sowie weitere geeignete Schutzausrüstung (z.B. Visier, Kopfbedeckung) verwendet werden.
  4. Behandlungsintervall 7-10 Tage.
  5. Maximal 6 Behandlungen pro Kultur.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichung(en) vom Hersteller anzugeben).
  • S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
  • S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
  • S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
  • S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
  • S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung N Xi
Symbol Kurzkennzeichnung - Umweltgefährlich Kurzkennzeichnung - Reizend
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich Reizend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

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Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de