Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 07.06.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: TMTD Burri

Produktekategorie Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Saatbeizmittel
Fungizid
Burri Agricide
W-1585
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: Thiram (TMTD)
80 % WP Wasserdispergierbares Pulver


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Kernobst
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 3.2 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1
O Steinobst
Kräuselkrankheit des Pfirsichs
Schrotschuss
Konzentration: 0.3 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
G allg. [Gemüsesamen]
Samenbürtige Pilze
Konzentration: 0.25 %
Anwendung: Konz. wie oben oder Trockenbeizung der Samen.
2
G Kopfsalat
Lattich
Falscher Mehltau des Salats
Konzentration: 0.15 - 0.25 %
Aufwandmenge: 1 - 2 kg/ha
3
G Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)
Pilzliche Fäulen [Stengelfäulen]
Anwendung: Einstreichen der ersten Befallstellen (Spritzungen sind nicht bewilligt!).
F Eiweisserbse [Saatgut]
Keimlingskrankheiten [Ascochyta, Pythium, Phoma]
Aufwandmenge: 2 g/kg
Anwendung: Saatbeizperiode.
4


Auflagen und Bemerkungen:
  1. 1-2 Behandlungen in die Blüte reduzieren den Kelchfäulebefall (Botrytis).
  2. Vorzugsweise in Kombination mit anderen Wirkstoffen.
  3. 1-2 Behandlungen bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung, letzte Behandlung nur mit niedriger Konzentration.
  4. Folgender Hinweis ist auf Packungsetiketten aufzudrucken: Wirkung und Pflanzenverträglichkeit können nur bei Verwendung von geeigneten Beizmaschinen gewährleistet werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
  • R 36/38 Reizt die Augen und die Haut.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
  • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
  • S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung N Xn
Symbol Kurzkennzeichnung - Umweltgefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädlich
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

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Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de