Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 07.06.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: MCPB LG

Produktekategorie Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Herbizid
Leu + Gygax AG
W-2070
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: MCPB
38.7 % 434 g/l
[als Salz]
SL Wasserlösliches Konzentrat


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Himbeere
Johannisbeeren
Ackerwinde
Zaunwinde
Konzentration: 0.4 %
Aufwandmenge: 4 l/ha
Anwendung: Nach Verholzung der Jahrestriebe.
F Eiweisserbse
Futterkartoffeln
Getreide [mit Klee-Einsaaten]
Kleegrasmischung
Konservenerbsen
Speisekartoffeln
Wiesen und Weiden
Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 3.5 - 4 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2
F Wiesen und Weiden
Einjährige Hahnenfussgewächse
Mehrjährige Hahnenfussgewächse
Aufwandmenge: 4 - 6 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
2
F Wiesen und Weiden [Kunstwiesen-Neuanlagen]
Rumex-Arten
Aufwandmenge: 4 - 6 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
2
Z Gehölze (ausserhalb Forst)
Ziergehölze (ausserhalb Forst)
Distelarten
Stumpfblättriger Ampfer (Blacken) [Jungpflanzen]
Winden
Konzentration: 0.4 %
Aufwandmenge: 4 l/ha
3, 4, 5


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Keine Anwendung in Saatkartoffeln.
  2. Bei Verfütterung an Rinder oder Galttiere 2 Wochen Wartefrist.
  3. Angabe der Kulturen und deren Verträglichkeit.
  4. Nur zur Behandlung von Unkrautnestern.
  5. Koniferen und Thuja erst nach Ausreifen der Jahrestriebe behandeln.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
  • R 38 Reizt die Haut.
  • R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
  • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
  • S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung N Xn
Symbol Kurzkennzeichnung - Umweltgefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädlich
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

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Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de