Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 06.05.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: Asulam

Produktekategorie Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Herbizid
Sintagro AG
W-5550
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: Asulam
34 % 397.8 g/l
SL Wasserlösliches Konzentrat


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Kernobst
Steinobst
Stumpfblättriger Ampfer (Blacken)
Aufwandmenge: 3 - 4 l/ha
1, 2, 3
F Wiesen und Weiden
Adlerfarn
Wurmfarn
Aufwandmenge: 6 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2, 3, 4, 5
F Wiesen und Weiden
Alpenampfer
Aufwandmenge: 6 - 8 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Flächenbehandlung.
1, 2, 3, 5
F Wiesen und Weiden
Stumpfblättriger Ampfer (Blacken)
Aufwandmenge: 3 - 4 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2, 3, 5


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Keine Behandlungen im Hochsommer (Mitte Juni bis Ende August).
  2. Die Behandlung ist nach Austrieb oder nach einem ersten Schnitt vor der Bildung der Blütentriebe durchzuführen.
  3. Keine Anwendung in Beständen mit blühenden Pflanzen.
  4. Mit Motor- oder Rückenspritze in 500-1500 L Wasser, mit Rückennebelblaser in 250-400 L Wasser.
  5. Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung N Xi
Symbol Kurzkennzeichnung - Umweltgefährlich Kurzkennzeichnung - Reizend
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich Reizend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

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Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de