Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 06.05.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: Bravo 75 WG (Parallelimport)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 10.05.2012, Aufbrauchfrist: 10.05.2013

Produktekategorie Ausl. Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Fungizid
Sopra
F-2334
Packungsbeilagenummer Herkunftsland Ausl. Zulassungsnummer
4664 Frankreich 9700021
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: Chlorothalonil (TCPN)
75 % WG Wasserdispergierbares Granulat


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
W allg.
Rotbrenner
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Konzentration: 0.2 %
Anwendung: Vor der Blüte.
G Aubergine
Tomaten
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit
Konzentration: 0.15 - 0.2 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
G Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Konzentration: 0.15 - 0.2 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
G Knollensellerie
Blattfleckenkrankheit des Selleries
Konzentration: 0.15 - 0.2 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
G Spargel
Blattschwärze der Spargel
Konzentration: 0.15 - 0.2 %
G Speisepilze [Champignonkulturen]
Trockene Molle
Aufwandmenge: 3 g/m²
Anwendung: Nach dem Decken giessen.
1
G Tomaten
Kraut- und Fruchtfäule
Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
Konzentration: 0.15 - 0.2 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
G Zwiebeln
Falscher Mehltau der Zwiebel
Konzentration: 0.15 - 0.2 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
F Kartoffeln
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit
Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge: 2 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
2, 3, 4
F Weizen
Spelzenbräune und Braunfleckigkeit (S. nodorum)
Aufwandmenge: 2 kg/ha
5, 6


Auflagen und Bemerkungen:
  1. In 2 L Wasser. Dosierung gilt für schwarze Torferde.
  2. Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
  3. Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
  4. Bei Frühkartoffeln 2 Wochen Wartefrist.
  5. In septoriagefährdeten Lagen und bei anfälligen Sorten.
  6. Maximal 1 Behandlung gegen Ende des Ährenschiebens bis zum Beginn der Blüte (BBCH 57-61).


Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen :
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

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Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de