Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator

Volltextsuche




Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 07.06.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: Option Flash (Parallelimport)

Produktekategorie Ausl. Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Fungizid
Bayer CropScience SA
F-2348
Packungsbeilagenummer Herkunftsland Ausl. Zulassungsnummer
6544 Frankreich 9900009
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: Aluminiumfosetyl (Fosetyl-Al)
50 % WG Wasserdispergierbares Granulat
Wirkstoff: Folpet
25 %


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
W allg.
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung:
Echter Mehltau der Rebe
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 3.2 kg/ha
Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
1, 2, 3, 4, 5, 6


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Auch für die Luftapplikation.
  2. Nicht mit Kupferpräparaten mischbar, Gefahr von Blattverbrennungen.
  3. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühmenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
  5. Bei Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen sind bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
  6. Beim Ansetzen und Ausbringen der Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe, Schutzanzug und festes Schuhwerk getragen werden. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.


Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen :
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

Ende Inhaltsbereich



Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de