Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 06.05.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: Tribel 480 EC (Parallelimport)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 31.12.2013, Aufbrauchfrist: 31.12.2014

Produktekategorie Ausl. Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Herbizid
Chimac-Agriphar S.A.
A-3122
Packungsbeilagenummer Herkunftsland Ausl. Zulassungsnummer
6732 Österreich 2236/1
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: Triclopyr
43.7 % 480 g/l
[als freie Säure, liegt vor als Butoxyethyl-ester (60.8% 667.5g / l)]
EC Emulsionskonzentrat


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Wiesen und Weiden
Brombeersträucher
Konzentration: 0.4 %
Aufwandmenge: 40 ml in 10 l Brühe/a
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Spritzen.
1, 2, 3, 4
F Wiesen und Weiden
Grosse Brennnessel
Konzentration: 0.15 %
Aufwandmenge: 15 ml in 10 l Brühe/a
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Spritzen.
1, 2, 3, 4
F Wiesen und Weiden
Sträucher
Konzentration: 0.5 %
Aufwandmenge: 50 ml in 10 l Brühe/a
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Spritzen.
1, 2, 3, 4
F Wiesen und Weiden
Strunkbehandlung gegen Stockausschläge
Konzentration: 20 - 25 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Bestreichen/Tränken der frischen Schnittstellen vorwiegend im Herbst.
2, 3, 4
Z allg.
Cotoneaster
Strunkbehandlung gegen Stockausschläge
Konzentration: 20 - 25 %
Anwendung: Bestreichen/Tränken der frischen Schnittstellen vorwiegend im Herbst.
Z allg.
Cotoneaster
Konzentration: 0.5 %
Aufwandmenge: 50 ml in 10 l Brühe/a
Anwendung: Spritzen.
N Brachland
Brombeersträucher
Konzentration: 0.4 %
Aufwandmenge: 40 ml in 10 l Brühe/a
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Spritzen.
1, 2, 3, 4
N Brachland
Grosse Brennnessel
Konzentration: 0.15 %
Aufwandmenge: 15 ml in 10 l Brühe/a
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Spritzen.
1, 2, 3, 4
N Brachland
Sträucher
Konzentration: 0.5 %
Aufwandmenge: 50 ml in 10 l Brühe/a
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Spritzen.
1, 2, 3, 4


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Vorsicht: Schäden an Nutz- und Zierpflanzen möglich! Genügend seitlichen Abstand von deren Wurzelbereich einhalten (Abstand abhängig von Bodenart und Geländeneigung).
  2. Nur Einzelstockbehandlung.
  3. 3 Wochen Wartefrist bis zum nächsten Weidegang.
  4. Kantonale und Eidgenössische Vorschriften zum Schutz von Hecken beachten.


Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen :
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S 2 und S 3) ausbringen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

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Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de