Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 07.06.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: Cyflamid

Produktekategorie Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Fungizid
Stähler Suisse SA
W-6592
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: Cyflufenamid
5 % 51.4 g/l
EW Emulsion, Öl in Wasser


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Apfel
Birne
Echter Mehltau des Apfels/der Birne
Konzentration: 0.031 %
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2
W Reben
Echter Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.03 %
Aufwandmenge: 0.48 l/ha
Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
3, 4
F Gerste
Echter Mehltau des Getreides
Aufwandmenge: 0.25 l/ha
Anwendung: Stadium 32-51 (BBCH).
5
F Roggen
Echter Mehltau des Getreides
Aufwandmenge: 0.25 l/ha
Anwendung: Stadium 32-61 (BBCH).
5
F Triticale
Echter Mehltau des Getreides
Aufwandmenge: 0.25 l/ha
Anwendung: Stadium 32-61 (BBCH).
F Weizen
Echter Mehltau des Getreides
Aufwandmenge: 0.25 l/ha
Anwendung: Stadium 32-61 (BBCH).
5


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha.
  2. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses Pflanzenschutzmittel nicht mehr als zwei Mal pro Jahr und Parzelle ausgebracht werden.
  3. Maximal 2 Behandlungen pro Jahr.
  4. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühmenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha.
  5. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • R 38 Reizt die Haut.
  • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
  • S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
  • S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • S 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung N Xn
Symbol Kurzkennzeichnung - Umweltgefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädlich
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

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Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de