Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 06.05.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: Folpet 80

Produktekategorie Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Fungizid
Omya (Schweiz) AG
W-2799
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: Folpet
80 % WP Wasserdispergierbares Pulver


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Apfel
Teilwirkung:
Kelchfäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.125 %
Aufwandmenge: 2 kg/ha
Anwendung: Während der Blüte.
1, 2, 3, 4, 5
O Apfel
Lagerschorf des Apfels
Lentizellenfäulnis des Apfels
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.125 %
Aufwandmenge: 2 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 5
O Steinobst
Bitterfäule der Kirsche
Schrotschuss
Sprühfleckenkrankheit der Kirsche
Konzentration: 0.125 %
Aufwandmenge: 2 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 5
W allg.
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Nebenwirkung:
Rotbrenner
Konzentration: 0.125 %
Aufwandmenge: 2 kg/ha
Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
4, 5, 6, 7, 8
W allg.
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Konzentration: 0.15 %
Aufwandmenge: 1.2 kg/ha
Anwendung: Stadium BBCH 07-10 (C-D).
4, 5, 8, 9
W allg.
Weissfäule der Rebe
Konzentration: 0.15 %
Aufwandmenge: 2.4 kg/ha
4, 5, 7, 8, 10
Z allg.
Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
Aufwandmenge: 150 - 300 g/m³
Anwendung: Vorbeugend.
11


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha.
  2. 1-2 Behandlungen.
  3. Spe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung muss eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m eingehalten werden.
  4. Bei Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen sind bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
  5. Das Produkt kann bei Hautkontakt Allergien auslösen. Beim Ansetzen und Ausbringen der Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe, Schutzanzug und festes Schuhwerk getragen werden. Ist der Hautkontakt mit dem Pflanzenschutzmittel nicht zu vermeiden (z.B. durch Sprühnebel oder durch Kontakt mit behandelten Pflanzen bei Nachfolgearbeiten), so ist weitere geeignete Schutzausrüstung (z.B. Visier, Kopfbedeckung) zu tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  6. Auch für die Luftapplikation.
  7. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühmenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
  9. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 07-10 (C-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
  10. Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.
  11. Das Produkt kann bei Hautkontakt Allergien auslösen. Beim Ansetzen des Mittels müssen Schutzhandschuhe, Schutzanzug und festes Schuhwerk und eine Atemschutzmaske (Filterklasse FFP2) getragen werden. Beim Ausbringen des Mittels müssen Schutzhandschuhe, Schutzanzug und festes Schuhwerk getragen werden. Ist der Hautkontakt mit dem Pflanzenschutzmittel nicht zu vermeiden (z.B. durch Spritzer), so ist weitere geeignete Schutzausrüstung (z.B. Visier) zu tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
  • R 36 Reizt die Augen.
  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
  • S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
  • S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
  • S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung N Xn
Symbol Kurzkennzeichnung - Umweltgefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädlich
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

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Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de