Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 06.05.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: Schwefel flow

Produktekategorie Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Akarizid
Fungizid
Amreco AG
W-5419
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: Schwefel
52 % 723 g/l
SC Suspensionskonzentrat


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Brombeere
Brombeermilbe
Konzentration: 2 %
Anwendung: Während der Winterruhe.
O Brombeere
Brombeermilbe
Konzentration: 1 %
Anwendung: Nach Austrieb, bei Trieblänge 10-15 cm.
1
O Erdbeere
Echter Mehltau der Erdbeere
Konzentration: 0.2 - 0.4 %
2
O Kernobst
Echter Mehltau des Apfels/der Birne
Teilwirkung:
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.75 %
Anwendung: Beim Austrieb.
O Kernobst
Echter Mehltau des Apfels/der Birne
Teilwirkung:
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.3 - 0.5 %
Anwendung: Nach der Blüte.
O Kernobst
Echter Mehltau des Apfels/der Birne
Teilwirkung:
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.5 - 0.75 %
Anwendung: Vor der Blüte.
3
O Pfirsich / Nektarine
Echter Mehltau des Pfirsichs
Schorf des Pfirsichs
Konzentration: 0.3 - 0.5 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Nach der Blüte.
O Steinobst
Schrotschuss
Konzentration: 0.75 %
Anwendung: Vor der Blüte.
4
O Steinobst
Schrotschuss
Konzentration: 0.3 - 0.5 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Nach der Blüte.
4
W allg.
Echter Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.1 - 0.2 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Bis spätestens Mitte August.
1, 5
W allg.
Echter Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.3 - 0.4 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Bis spätestens Mitte August.
5, 6
W allg.
Kräuselmilbe
Pockenmilbe der Reben
Konzentration: 3 %
Anwendung: Austriebsspritzung.
G Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Konzentration: 0.1 - 0.2 %
Wartefrist: 3 Tage


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Bei stärkerem Befall zweite Behandlung.
  2. Keine Behandlung von der Blüte bis zur Ernte.
  3. Nachblütebehandlungen nur bei schwefelverträglichen Sorten.
  4. Aprikosen sind schwefelempfindlich, keine Behandlungen.
  5. Auch für die Luftapplikation.
  6. In Lagen mit stärkerem Befall.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

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Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de