Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 06.05.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: PP-Kombi-Plus

Produktekategorie Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Herbizid
Omya (Schweiz) AG
W-4177
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: Mecoprop-P
33.8 % 405 g/l
SL Wasserlösliches Konzentrat
Wirkstoff: 2,4-D
14.2 % 170 g/l


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Kernobst
Steinobst
Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 1.5 - 2.5 l/ha
F Getreide
Dicotyledonen (Unkräuter) [inkl. Galium]
Aufwandmenge: 1.5 - 2.5 l/ha
Anwendung: Zwischen Bestocken und Schossen des Getreides.
F Wiesen und Weiden
Distelarten
Weisser Germer
Teilwirkung:
Rumex-Arten
Aufwandmenge: 1.5 - 2.5 l/ha
Anwendung: Flächenbehandlung; vor Neuansaat.
F Wiesen und Weiden
Distelarten
Weisser Germer
Teilwirkung:
Rumex-Arten
Konzentration: 0.5 - 1 %
Anwendung: Einzelpflanzenbehandlung mit Rückenspritze.
1
F Wiesen und Weiden
Distelarten
Weisser Germer
Teilwirkung:
Rumex-Arten
Konzentration: 10 %
Anwendung: Einzelpflanzenbehandlung mit Handspritzgeräten.
1
F Wiesen und Weiden
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Konzentration: 0.5 - 1 %
Anwendung: Einzelpflanzenbehandlung mit Rückenspritze.
1
F Wiesen und Weiden
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Konzentration: 10 %
Anwendung: Einzelpflanzenbehandlung mit Handspritzgeräten.
1
Z Zier- und Sportrasen
Dicotyledonen (Unkräuter) [inkl. Weissklee]
Aufwandmenge: 1.5 - 2 l/ha
Z Zier- und Sportrasen
Teilwirkung:
Ehrenpreis-Arten
Gundelrebe
Kriechender Günsel
Aufwandmenge: 1.5 - 2 l/ha
N Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV)
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Konzentration: 0.5 - 1 %
Anwendung: Einzelpflanzenbehandlung mit Rückenspritze.
2
N Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV)
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Konzentration: 10 %
Anwendung: Einzelpflanzenbehandlung mit Handspritzgeräten.
2


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
  2. Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Geleiseanlagen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
  • R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
  • S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
  • S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung N Xn
Symbol Kurzkennzeichnung - Umweltgefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädlich
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

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Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de