Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 06.05.2013)

Produkt:

Handelsbezeichnung: Biscaya

Produktekategorie Bewilligungsinhaber Eidg. Zulassungsnummer
Insektizid
Bayer (Schweiz) AG
W-6401
Stoff(e) Gehalt Formulierungscode
Wirkstoff: Thiacloprid
23 % 240 g/l
OD Öldispersion


Anwendungen

A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
G Freiland: Knoblauch
Freiland: Schalotten
Freiland: Zwiebeln
Thripse
Aufwandmenge: 0.4 l/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
1
G Freiland: Kohlarten
Blattläuse (Röhrenläuse)
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 0.4 l/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
1
G Freiland: Kohlrabi
Blattläuse (Röhrenläuse)
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 0.4 l/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
1
G Freiland: Salate (Asteraceae)
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.3 l/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
1
F Getreide
Getreidehähnchen
Aufwandmenge: 0.2 - 0.3 l/ha
Wartefrist: 6 Woche(n)
2
F Kartoffeln
Kartoffelkäfer
Aufwandmenge: 0.2 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
3
F Raps
Teilwirkung:
Kohlschotengallmücke
Aufwandmenge: 0.3 - 0.4 l/ha
Anwendung: Vor der Blüte.
4
F Raps
Kohlschotenrüssler
Rapsglanzkäfer
Aufwandmenge: 0.3 - 0.4 l/ha
Anwendung: Im Knospenstadium. Bis Beginn der Blüte.
4, 5
F Speise- und Futterkartoffeln
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.3 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
  2. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  3. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
  4. Insgesamt maximal 2 Behandlungen mit diesem Produkt pro Kultur.
  5. Bei Befallsbeginn.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
  • R 36/38 Reizt die Augen und die Haut.
  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
  • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
  • S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung N Xn
Symbol Kurzkennzeichnung - Umweltgefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädlich
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.

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Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzenschutzmittel, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 85 16, Fax +41 (0)31 322 70 80, E-Mail: psm [ @ ] blw.admin.ch
http://www.blw.admin.ch/psm/produkte/index.html?lang=de