Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Agrarpolitik 2014-2017 FAQ

Grundzüge

Marktöffnung und AP 14-17

Frage: Der Bundesrat will mit der EU ein Agrarfreihandelsabkommen aushandeln und setzt sich für einen raschen Abschluss der Welthandelsrunde im Rahmen der WTO ein. In welchem Zusammenhang steht der Vorschlag für die nächste Reformetappe der Agrarpolitik mit diesen aussenhandelspolitischen Zielen?

Antwort: Der Bundesrat will eine nachhaltig leistungsfähige Landwirtschaft. Die Landwirtschaftspolitik des Bundes muss vor allem Chancen eröffnen und Risiken reduzieren. Die Marktöffnung geht sowieso weiter. Weil die Schweiz in den Verhandlungsdossiers, multilaterale oder bilaterale, nicht oder zumindest nicht allein den Kalender bestimmt, können wir auch nicht die aussenhandelspolitischen Vorhaben terminlich mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik verknüpfen. In der AP 2014-2017 schlagen wir unter anderem die Stärkung der Qualitätsstrategie und ein flexibles Direktzahlungssystem vor. Beides sind Elemente, die bei einer Anpassung an offenere Märkte wichtig sind. Sollten internationale Abkommen im Agrarbereich (WTO, Abkommen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit) in Kraft treten und sich im Zeitraum 2014 bis 2017 auf den Agrarsektor auswirken, sollen die notwendigen Massnahmen in einer separaten Vorlage inklusive zusätzliche finanzielle Mittel zur Finanzierung von Begleitmassnahmen behandelt werden.

Produktion und Absatz

Einzelkulturbeiträge, strategisch wichtige Kulturen        

Frage: Gibt es eine Garantie dafür, dass die spezifischen Beihilfen für Zuckerrüben, Ölsaaten und Körnerleguminosen trotz der Änderung von Artikel 54 und der Aufhebung von Artikel 56 beibehalten werden?

Antwort: Die Änderung von Artikel 54 ist notwendig, da so das Konzept «Beitrag für einzelne Kulturen» im Kapitel «Produktion und Absatz» ergänzend zu den Versorgungssicherheitsbeiträgen, die im Kapitel «Direktzahlungen» vorgesehen sind, festgehalten werden kann. Die neue Fassung von Artikel 54 umfasst alle Kulturen, insbesondere auch Zuckerrüben, Ölsaaten und Körnerleguminosen. Die Kann-Formulierung («[...] kann der Bund [...]») wird auch in den Artikeln 54 und 56 des geltenden LwG verwendet. Es handelt sich also nicht um eine grundlegende Änderung der Unterstützung des Bundesrates. Es ist geplant, für den Zeitraum von 2014 bis 2017 über die Vollzugsverordnung eine zusätzliche Unterstützung in Form von besonderen Beiträgen für Zuckerrüben, Ölsaaten, Körnerleguminosen und Saatgut beizubehalten.

Frage: Wo sind die strategisch wichtigen Kulturen definiert, die in den Genuss einer besonderen Unterstützung kommen (Ölsaaten, Zuckerrüben und ... Kartoffeln, Spezialkulturen usw.) und welche Kriterien sind vorgesehen?

Antwort: Diese werden in der Verbehmlassungsunterlage aufgezählt: Ölsaaten, Zuckerrüben, Proteinpflanzen, Pflanzgut von Kartoffeln, Saagut von Mais und Futterpflanzen. Der Bundesrat soll bei der Beurteilung der Stützungswürdigkeit folgende Kriterien berücksichtigen: Wichtigkeit der Kultur resp. der Kulturgruppe bezüglich Basisversorgung für die Bevölkerung, relative ökonomische Attraktivität und die Entwicklung des Selbstversorgungsgrades der entsprechenden Produkte.

Milch, Milchkaufverträge

Frage: Sollte Artikel 36b nicht dahingehend angepasst werden, dass der Grundsatz der Vertragsbindung von mindestens einem Jahr mit Angaben über Menge und Preise beibehalten wird?

Antwort: Es ist wichtig, dass sorgfältig ausgearbeitete Verträge vorhanden sind, die den Bedürfnissen der Berufsleute entsprechen. Deshalb bevorzugt das BLW Verträge, die innerhalb der Branchenverbände zwischen Vertretern der Verkäufer- und der Käuferseite ausgearbeitet werden. Es ist dann immer noch möglich, diese Verträge in einem zweiten Schritt auf der Grundlage von Artikel 9 LwG zur Pflicht zu machen.

Milch, Milchzulagen

Frage: Im Zusammenhang mit dem Milchmarkt schlägt der Bundesrat bei der Verkäsungs- und Siloverzichtszulage eine Kompetenzverschiebung vom Parlament auf den Bundesrat vor. Was verspricht sich der Bundesrat von einer Stärkung seiner Entscheidungsgewalt?

Antwort: Die explizite Erwähnung des Ansatzes von 15 Rappen im Gesetz wurde vom Parlament von 2008 bis 2011 befristet. Der Bundesrat erhält keine zusätzlichen Kompetenzen; das Parlament hat immer noch das Sagen, indem es über den bewilligten Kredit die Höhe der Zulagen indirekt bestimmt. Unter Berücksichtigung der geschätzten Käseproduktion legt der Bundesrat nämlich die Höhe der Zulagen so fest, dass der verfübgare Kredit vollständig ausgenützt wird. Diese Kompetenzzuteilung ist sachlogisch und  identisch mit allen anderen Marktstützungsmassnahmen, z. B. im Fleisch- oder Eierbereich.

Fleisch, Verteilung der Zollkontingente beim Fleischimport

Frage: Weshalb geht der Bund nicht auf die Forderung der Fleischbranche ein, die Zuteilung der Zollkontingentsanteile nach Inlandleistung wieder einzuführen?

Antwort: Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Branchenvertretern wurde mit der Ausarbeitung von Optimierungsvorschlägen für das Importsystem Fleisch beauftragt. Ihr Bericht wurde im Oktober 2010 publiziert und befindet sich gleichzeitig mit der Vernehmlassungsunterlage zur AP 14-17 bei den interessierten Kreisen in Vernehmlassung, da einige Vorschläge eine Änderung des LwG erfordern. Der Bundesrat entscheidet nach der Auswertung der Vernehmlassung über das Vorgehen. Zur Erinnerung: Der SBV unterstützt den Systemwechsel, vorausgesetzt es ergeben sich daraus keine finanziellen Konsequenzen für die Landwirtschaft. Im Falle einer Rückkehr zum System der «Inlandleistung» würden die Bundeseinnahmen um 150 Mio. Franken sinken. Die Eidgenössische Finanzverwaltung EFV hat bestätigt, dass sie beim Bundesrat eine entsprechende Kürzung des Agrarbudgets beantragen wird.

Cassis-de-Dijon

Frage: Qualitätsstrategie steht im Widerspruch zum Cassis-de-Dijon-Prinzip. Um die Qualitätsstrategie zu fördern, muss man die finanziellen Mittel konsequent erhöhen.

Antwort: Der Bundesrat hat das Problem erkannt und erklärt sich in der Antwort auf die Mo von Siebenthal bereit, Massnahmen zu prüfen, «damit vom Parlament im Zusammenhang mit der Qualitätsstrategie für die Land- und Ernährungswirtschaft bewusst geschaffene strengere Qualitätsanforderungen für die inländische Produktion nicht durch Massnahmen zur Verhinderung der Diskriminierung inländischer Hersteller gemäss Artikel 16b THG unterlaufen werden.»

Direktzahlungen

SAK-Faktoren

Frage: Wird zu den Änderungen der SAK-Faktoren nach Produktivitätssteigerung eine Vernehmlassung durchgeführt? Wenn ja, in welcher Form und wann?

Antwort: Ja, im Rahmen des VO-Pakets 2013 wird eine Vernehmlassung zu den SAK-Faktoren gemacht. Die Auswirkungen der Faktoranpassung sind in der Vernehmlassungsunterlage enthalten. Die unterstellten Faktoren wurden anlässlich der Infoveranstaltungen in Posieux und Reckenholz dargestellt und sind auf der BLW-Homepage verfügbar.

Tierbeiträge, Aufhebung der tierbezogenen Beiträge

Frage: Weshalb hält der Bundesrat an der Aufhebung der tierbezogenen Beiträge fest?

Antwort: Grundsätzlich sollen die heutigen Mittel der tierbezogenen Beiträge vollumfänglich in Versorgungssicherheitsbeiträge überführt werden. Die Landwirte erhalten also gleich viel Geld auf der Grünfläche wie bisher. Tierbezogene Beiträge gelten international als «an die Produktion gekoppelte Beiträge» und sind folglich auf die Dauer nicht gesichert. Tierbezogene Beiträge können zudem zu einer unerwünschten Intensivierung der Produktion führen. Neben den ökologischen Problemen, die dadurch verursacht werden, ist das auch schlecht für das bäuerliche Einkommen. Insbesondere im Berggebiet, wo die Erlöse die Kosten oft nicht decken, können mehr Tiere, höhere Verluste bedeuten. Zudem führt eine zu hohe Milch- und Fleischproduktion zu tieferen Preisen. Von den heutigen Tierbeiträgen fliessen so Mittel im Umfang von 100-200 Mio. Franken an die vor- und nachgelagerten Bereiche ab. Das ist weder im Interesse der Landwirtschaft noch der Gesellschaft. Es braucht eine standortgerechte Produktionsintensität: Milch und Fleisch aus einheimischem Raufutter!

Biodiversitätsbeiträge

Frage: Welcher Anteil der Biodiversitätsbeiträge wird vom Bund bzw. den Kantonen finanziert?

Antwort: Die Qualität soll neu zu 100 % vom Bund übernommen werden, die Vernetzung bleibt beim heutigen Modell: 80 % Bund, 20 % Kanton.

Quantitativer Bodenschutz, Bauzonen

Frage: In welchem Umfang liegt gesamtschweizerisch direktzahlungsberechtigtes Landwirtschaftsland in Bauzonen?

Antwort: Ca. 230 000 ha liegen in Bauzonen. Davon sind gemäss Arealstatistik 17 % unüberbaut (= ca. 38 000 ha). Schätzungsweise 60 % der unüberbauten Bauzone sind LN (= ca. 23 000 ha), was 2,3 % der LN entspricht.

Anpassungsbeiträge, Berechnung

Frage: Wie wird die Kürzung des Anpassungsbeitrages im Jahr 2014 und in den folgenden Jahren für den einzelnen Betrieb berechnet?

Antwort: "Heutige allg. DZ (allg. Flächenbeitrag, Zusatzbeitrag oAF, Hangbeiträge, RGVE- und TEP-Beitrag) minus KL- und VS-Beiträge (KL-Zonenbeitrag, KL-Hangbeitrag (ohne KL-Sömmerung), VS-Basisbeitrag, VS-Erschwernisbeitrag, VS-Ackerförderbeitrag (ohne VS-Einzelkulturbeitrag) = Ausgangsbeitrag).
Die Summe der einzelbetrieblichen Ausgangsbeiträge wird den (noch) zur Verfügung stehenden Mitteln im Topf der Anpassungsbeiträge gegenübergestellt, dies ergibt einen Korrekturfaktor.
Der einzelbetriebliche Ausgangsbeitrag wird mit dem jährlich neu berechneten Korrekturfaktor multipliziert. Dies ergibt den ausbezahlten einzelbetrieblichen Anpassungsbeitrag."

Frage: Was geschieht, wenn die fakultativen Programme weniger genutzt werden als vorgesehen? Wird der Anpassungsbeitrag trotzdem gekürzt?

Antwort: Bis 2017 sollen die Direktzahlungen nominal konstant bleiben. Falls der Mittelbedarf für die leistungsbezogenen Direktzahlungen nicht im erwarteten Ausmass ansteigt, bleiben einfach die Anpassungsbeiträge höher (Mittel für Anpassungsbeiträge = Residualgrösse zwischen gesamter DZ-Summe abzüglich der Mittel für leistungsbezogene DZ). In diesem Fall würde - nach Evaluation der AP 2014-2017 - ein Vorschlag für eine angepasste Mittelverteilung für den Zahlungsrahmen 2018-2021 unterbreitet.

Anpassungsbeiträge, personenbezogen

Frage: Sind die Anpassungsbeiträge im Falle einer Betriebsübernahme durch ein Familienmitglied übertragbar? Bekommt z. B. mein Sohn bei einer Betriebsübergabe also keine Anpassungsbeiträge?

Antwort: "Politisch entscheidend ist hier die Frage, wie viel Gewicht den Zielen «Stabilität gewährleisten» versus «Flächenmobilität fördern» zugemessen wird. Der Bundesrat will die Flächenmobilität fördern. Eine Möglichkeit der Übertragbarkeit könnte für Personen geschaffen werden, welche sich zum Zeitpunkt des Parlamentsentscheids (2013) in Ausbildung befinden (à Vertrauensschutz). Als weitere Möglichkeit wäre denkbar, den Anpassungsbeitrag bei Betriebsübergabe für eine befristete Zeit dem Hofnachfolger auszurichten. Das Anliegen «Flächenmobilität» versus «Bedürfnisse von grosszügigen Regelungen» muss abgewogen werden.
Wenn ein Bewirtschafter aber seine Tätigkeit aufgibt und sein Anrecht auf Anpassungsbeiträge verliert, kommt dieser Betrag jedoch weiterhin der Landwirtschaft zugute. Er wird in einen «Gemeinschaftstopf» geworfen, der zur Finanzierung von Anpassungsbeiträgen anderer Bewirtschafter oder neuen agrarökologischen Massnahmen eingesetzt wird."

Auswirkungen

Einkommen

Frage: Die einzelbetrieblichen Einkommen sind zu tief und werden weiter sinken.

Antwort: Mit der AP 2014-17 werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die finanzielle Unterstützung der Landwirtschaft durch den Bund relativ stabil bleiben. Das Sektoreinkommen wird gemäss den Modellberechnungen zwischen 2013 und 2017 stabil bleiben. Würden die heutigen Instrumente unverändert weitergeführt, würde das Sektoreinkommen gemäss den Modellen jedoch weiter zurückgehen. Insgesamt resultiert mit der AP 14-17 ein Sektoreinkommen, das 100 Millionen Franken höher liegt, als bei der Weiterführung der bisherigen Politik. Da sich die Strukturen weiter entwickeln und die Arbeitsproduktivität zunehmen wird, werden bei konstantem Sektoreinkommen die einzelbetrieblichen Einkommen steigen. Die Modellrechnungen zeigen einen Anstieg des mittleren landwirtschaftlichen Einkommens bis 2017 um 13 Prozent. Damit wird sich die Kaufkraft der Bauernfamilien gegenüber heute verbessern und die Einkommensdifferenz zur übrigen Bevölkerung abnehmen. Am stärksten profitiert das Berggebiet von der AP 14-17, aber auch im Talgebiet ist mit steigenden Einkommen zu rechnen.

Produktion versus Extensifizierung

Frage: Die AP 14-17 geht weg von der Produktion. Jeder Landwirt, der Geld verdienen will, muss extensivieren und die Direktzahlungen optimieren.

Antwort: Die Entwicklung seit der Einführung der Direktzahlungen anfangs neunziger Jahre zeigt, dass Produktion und Ökologie sich nicht ausschliessen. Im Gegenteil, unsere Landwirtschaft konnte ihre Produktion[1] erhöhen und gleichzeitig ökologische Fortschritte erzielen. So hat sich die ökologische Bilanz in den Bereichen Zunahme der ökologischen Ausgleichsflächen[2], Verbesserung der Stickstoff-[3]  und Phosphoreffizienz[4] oder Energieeffizienz[5] deutlich verbessert.

Agrarpolitik 2014-2017 bezweckt eine konsequente Fortsetzung dieses Optimierungsprozesses:

- Aufrechterhaltung einer auf Marktkräfte ausgerichteten Nahrungsmittelproduktion bleibt ein Oberziel unserer Politik. Es gilt, die Potenziale der Nahrungs- und Futtermittelproduktion optimal zu nutzen sowie die Brutto- und Nettoproduktion zu steigern (+900 TJ resp. +600 TJ[6] bis 2017).

- Im Bereich der natürlichen Lebensgrundlagen wird eine Erhöhung der Stickstoff- und Phosphoreffizienz[7] angestrebt, um Ammoniak- und Nitratverluste und damit Umweltbelastung zu vermindern sowie einen sparsameren Umgang mit Phosphor zu erreichen. Beim Ammoniak sollen die Emissionen auf 43‘000 Tonnen reduziert werden. Das Ziel bleibt unverändert im Bereich Biodiversität, dass heisst 65'000 ha Biodiversitätsförder­flächen im Talgebiet. Anteilsmässig müssen jedoch die Vernetzung auf 50 % und die Flächen nach ÖQV-Qualitätskriterien auf 40 % ausgedehnt werden.

Die Biodiversitätsförder­flächen sollen mit der Agrarpolitik 2014-2017 im Talgebiet um gut 10 Prozent (+6‘200 ha) ansteigen. Bei einer optimalen Verteilung dieser Flächen auf geeignete Standorte resultiert eine relativ geringe Minderproduktion. Die Erhöhung des Anteils an Ökoausgleichsflächen mit Qualität wird sich nur geringfügig auf die Produktion auswirken. Diese Effekte können durch Ertrags- und Effizienzsteigerungen mehr als kompensiert werden. Die wachsende Beteiligung bei den übrigen freiwilligen Programmen wie Landschaftsqualitäts- und die Ethobeiträge schränkt die Nahrungsmittelproduktion nicht ein.

Um die Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu prüfen, hat die Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART dynamische Modellrechnungen durchgeführt. Diese zeigen, dass die im Rahmen der AP 14-17 vorgesehen Beiträge und Ansätze zu keinem Produktionsrückgang führen sollten. Insbesondere das Niveau der Milchproduktion sollte hoch bleiben. Kurz gefasst sollte AP 14-17 zu leichten Transfers von der Tierproduktion zur Pflanzenproduktion führen. Die Bruttokalorienproduktion sollte um 5 % zunehmen und leicht tiefer liegen als beim Referenzszenario (ohne Anpassung des Direktzahlungssystems). Durch die Ausdehnung des Futtergetreideanbaus im Szenario mit AP 14-17 sollten Kraftfutterimporte um beinahe 10 % sinken und die Nettokalorienproduktion etwas ansteigen. Diese Produktionszunahme sollte von positiven Effekten bei Wettbewerbsfähigkeit und Ökologie (Biodiversität sowie Stickstoff-, Phosphor- und Ressourceneffizienz) begleitet werden.


[1] Durchschnittliche Zunahme der Bruttoproduktion von Lebensmittelkalorien um beinahe 3,4% zwischen 2000/02 und 2006/08

[2] Zunahme um 8,6% zwischen 2000/02 und 2007/09

[3] +5,9% zwischen 2000/02 und 2006/08

[4] von 22% 1990/92 auf 56% 2006/08

[5] Stabilisierung der Energieeffizienz trotz der Zunahme der Agrarproduktion

[6] Die angestrebte Zunahme der Bruttoproduktion ist deutlich kleiner, weil die Ausdehnung des inländischen Futteranbaus die Futterimporte senken sollte.

[7] im Durchschnitt 1,3 % resp 1,0 % pro Jahr


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