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Die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung müssen von allen Tierhaltern erfüllt werden. Für die Landwirte gehört dies zu den Grundvoraussetzungen für die Ausrichtung von Direktzahlungen (Tierschutz-Kontrollhandbücher des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET).
ist hingegen fakultativ. Jeder Landwirt kann wählen, mit welchen Tierkategorien er an einem oder an beiden Programmen teilnimmt.
Bei der Tierhaltung gemäss BTS- oder RAUS-Programm müssen wesentlich höhere Anforderungen bezüglich Tierwohl erfüllt werden als bei der Tierhaltung nach der Tierschutzgesetzgebung. Dies bedingt entsprechende Mehrleistungen der Landwirte:
Die Mehrleistungen der Landwirte werden einerseits vom Bund durch BTS-Beiträge (seit 1996) bzw. RAUS-Beiträge (seit 1993) und andererseits durch einen höheren Verkaufspreis für besonders tierfreundlich produzierte Nahrungsmittel abgegolten.
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