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Die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems wurde durch die Motion vom 10. November 2006 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates initiiert (Mo WAK-S 06.3635). Der Bundesrat soll mit einem Bericht eine Beurteilung ermöglichen, ob das Direktzahlungssystem anzupassen sei, damit die Landwirtschaft ihren Verfassungsauftrag weiterhin erfüllen kann.
Im Rahmen der Beratungen zur Agrarpolitik 2011 hat das Parlament eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (06.3635) verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, bis 2009 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen. Im Bericht vom 6. Mai 2009 präsentiert der Bundesrat eine fundierte Auslegeordnung. Die relevanten innen- und aussenpolitischen Rahmenbedingungen sowie die Entwicklungen bei den Direktzahlungen im Ausland werden analysiert und Kriterien für ein wirksames und effizientes Direktzahlungssystem definiert. Ein zentrales Element des Berichts bildet die Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die Definition konkreter Ziele für jede dieser Leistungen.
Die Einführung des heutigen Direktzahlungssystems hat zwar zu deutlichen Verbesserungen in den Bereichen Ökologie und Tierwohl geführt. Trotzdem werden die definierten Ziele gegenwärtig nur teilweise erreicht. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass für gewisse in der Bundesverfassung verankerten Zielsetzungen (Art. 104 BV) keine spezifischen Direktzahlungsinstrumente bestehen (z.B. für die Pflege der Kulturlandschaft), andererseits sind insbesondere die Massnahmen der allgemeinen Direktzahlungen zu wenig konsequent auf die Ziele ausgerichtet. Teilweise beeinträchtigen letztere sogar die Qualität der natürlichen Lebensgrundlagen oder hemmen in unerwünschter Weise die Strukturentwicklung.
Kernelement der vorgeschlagenen Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems ist daher die Verbesserung der Zielausrichtung. Der Bundesrat schlägt fünf permanente Direktzahlungsinstrumente vor, die jeweils nach deren Hauptzielsetzung benannt sind:
Einige der heutigen Direktzahlungstypen sind in teilweise angepasster Form in das weiterentwickelte Direktzahlungssystem integriert (Flächen- und Hangbeiträge sowie ökologische Direktzahlungen inklusive Bio- und Extensobeiträge), andere Beiträge, welche das Ziel einer nachhaltigen raufutterbasierte Grünlandnutzung verfolgen (Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere und Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen), sollen neu als Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet werden. Als Voraussetzung für die Ausrichtung von Direktzahlungen gilt weiterhin die Einhaltung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Zur Schliessung von Ziellücken im Umweltbereich sollen ergänzend zum ÖLN ressourcenschonende Techniken und betriebliche Innovationen befristet mit Ressourceneffizienzbeiträgen gefördert werden. Mit der Einführung von sozial motivierten Anpassungsbeiträgen wird neu klar unterschieden zwischen den leistungsbezogenen Direktzahlungen und Zahlungen zur Sicherstellung einer sozialverträglichen Entwicklung. Dadurch lassen sich die strukturhemmenden Wirkungen des heutigen Direktzahlungssystems stark reduzieren.
Mit dem vorgeschlagenen Konzept werden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wirksam und effizient gefördert. Gleichzeitig ist das System flexibel für unterschiedliche agrarpolitische Rahmenbedingungen und mit den internationalen Verpflichtungen vereinbar.
Der Bericht und das vorgeschlagene Konzept wurden in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen diskutiert. Am 16. Oktober 2009 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats eine Motion (09.3973) eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, den Konzeptvorschlag zu konkretisieren und dem Parlament bis Ende 2011 eine Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes zu unterbreiten. Die Motion wurde von beiden Räten überwiesen. Die Botschaft wird neben der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems auch weitere Themen wie beispielsweise die Qualitätsstrategie behandeln und einen Vorschlag für die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014-2017 enthalten. Im ersten Semester 2011 wird dazu voraussichtlich eine Vernehmlassung erfolgen.
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