Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Mitteilungen / Informationen des Landwirtschaftlichen Forschungsrats

Herbstsitzung 2012 des Landwirtschaftlichen Forschungsrates

Der Landwirtschaftlichen Forschungsrat (LFR) hat sich an seiner Herbstsitzung 2012 insbesondere mit forschungspolitischen Prozessen und Entscheiden sowie einer möglichen Allianz der Agrar- und Ernährungsforschung befasst.

Forschungspolitische Prozesse und Entscheide

Der LFR informierte sich über die BFI-Botschaft vom 22. Februar 2011 sowie über deren Relevanz für die Agrarforschung. Die diesbezüglichen Chancen für die Agrarforschung liegen (a) in Projekten, welche durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und/oder die Förderagentur für Innovation (KTI) (mit-)finanziert werden, (b) in der Zusammenarbeit mit Institutionen wie ETH, Universitäten, Fachhochschulen.

Im Rahmen der Botschaft zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes vom 9. Nov. 2011 werden u.a. die Aufgaben, Koordination sowie die Qualitätssicherung in der Ressortforschung des Bundes geklärt. Ressortforschung ist Forschung, welche von der Bundesverwaltung initiiert wird, weil diese die Resultate dieser Forschung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Agroscope ist Teil der Ressortforschung des Bundes. 

Der Bundesrat hat im Rahmen des Konsolidierungsprogramms Ressortforschung auf Budgetkürzungen bei Agroscope und FiBL verzichtet. Der LFR begrüsst diesen Entscheid.

Im Postulat Müller-Altermatt wird eine Stärkung der Forschung für eine ökologische Land- und Ernährungswirtschaft beantragt. Das Postulat wurde von Bundesrat und Parlament akzeptiert. Im Rahmen des zu erstellenden Prüfberichts wird es insbesondere darum gehen eine Erhöhung der finanziellen staatlichen Mittel zu Gunsten des FiBL zu prüfen.

Allianz der Agrar- und Ernährungsforschung SAEFA

Im Forschungskonzept Land- und Ernährungswirtschaft 2013-2016 wird zur Stärkung der Agrar- und Ernährungsforschung die Gründung einer Allianz zwischen den in diesen Bereichen aktiven Forschungsinstitutionen vorgeschlagen. Der Vorschlag basiert auf einer Empfehlung der an der Bearbeitung des Forschungskonzepts beteiligten Expertengruppe.

Der LFR beteiligt sich nicht an der Gründung einer Agrar- und Ernährungsforschungsallianz und empfiehlt dem BLW, nicht aktiv zu werden, solange kein Bedürfnis nach einer Allianz durch eine überzeugende bottom-up Initiative geäussert wird. Das BLW hat diesen Entscheid der erwähnten Expertengruppe mitgeteilt.

 

Frühlingssitzung 2012 des Landwirtschaftlichen Forschungsrates 

Der Landwirtschaftliche Forschungsrat hat sich an seiner Frühjahrssitzung 2012 insbesondere mit dem Forschungskonzept Land- und Ernährungswirtschaft 2013-2016, der Reorganisation von Agroscope und mit drohenden Budgetkürzungen bei der Ressortforschung auseinander gesetzt.

Forschungskonzept Land- und Ernährungswirtschaft 2013-2016

Der erste Teil des Forschungskonzepts gibt einen Überblick über die Schweizer Agrar- und Ernährungsforschung. Fernziel und thematische Stossrichtung für die Forschung sowie institutionelle Ziele und Massnahmen wurden zusammen mit Vertretern bedeutender Schweizer Forschungsinstitutionen erarbeitet. Es handelt sich dabei um Empfehlungen, da es keine Instanz gibt, welche die Schweizer Agrar- und Ernährungsforschung als Gesamtes regelt. So liegen die Zuständigkeiten einerseits beim Bund, bei den Kantonen und Privaten sowie anderseits innerhalb des Bundes bei verschiedenen Departementen und Ämtern. Der LFR begrüsst die Empfehlungen insbesondere die Vernetzung wichtiger Schweizer Forschungsinstitutionen im Agar- und Ernährungsbereich und unterstützt die Bildung einer Allianz.
Im zweiten Teil des Forschungskonzepts wird die mittelfristige Strategie der BLW-Ressortforschung, zu der Agroscope gehört, beschrieben.

Reorganisation von Agroscope

Im Rahmen des Projekts NEW AGROSCOPE wird die Führungsstruktur der Gesamtorganisation von Agroscope angepasst. Folgende Eckpunkte sind von besonderer Bedeutung:

  • Es wird eine neue Führungsstruktur mit einem neuen Organigramm festgelegt, welche per 1. Januar 2013 in Kraft treten wird.
  • Der organisationale Fusionsprozess ist bis zum 31. Dezember 2013 abzuschliessen, so dass der Leistungsauftrag 2014-2018 innerhalb der neuen Strukturen abgewickelt werden kann.
  • Agroscope hat ab dem 1. Januar 2013 einen operativen Leiter.
  • Der Agroscope-Rat („Verwaltungsrat") wird durch den BLW-Direktor geleitet. Er ist Empfänger des Leistungsauftrags des Bundesrats. Auf der Basis des Leistungsauftrags erarbeitet der Agroscope-Rat eine FLAG-Leistungsvereinbarung mit Agroscope.
  • Antrag mit Vision, Zielen, Strategie und Führungsmodell sind dem Departementsvorsteher EVD im Jahr 2012 zu unterbreiten. Die erneuerte Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung VLF wird im gleichen Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden.

Das Projekt ist gemäss Einschätzung des LFR auf gutem Weg

Die Schwerpunkte sind richtig gesetzt. Besondere Beachtung braucht die Kommunikation, damit die Motivation der Mitarbeitenden in der Übergangsphase hoch bleibt und ein zeitbeanspruchender Kulturwechsel optimal erfolgen kann. Der Masterplan und eventuelle Änderungen im zeitlichen Ablauf sind den Mitarbeitenden aktiv zu kommunizieren und es sollen regelmässige Informationsanlässe stattfinden.

Drohende Budgetkürzungen in der Ressortforschung des Bundes

Als Land mit wenigen natürlichen Ressourcen baut die Schweiz auf die intellektuelle Kompetenz und innovative Schaffenskraft ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Die starke Volkswirtschaft wie auch die internationale Bedeutung des Forschungsplatzes Schweiz zeugen vom Erfolg der getätigten Investitionen in Bildung und Forschung.

Der Agrar- und Ernährungssektor der Schweiz steht vor grossen und teilweise ganz neuen Herausforderungen:

  • Der sich abzeichnende Klimawandel sowie der weltweit rasch zunehmende Kalorienbedarf bei gleichzeitig abnehmender Fläche an fruchtbarem Boden stellen die Versorgung unseres Landes mit genügend und qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln mittelfristig in Frage.
  • Das hohe Preis- und Kostenniveau in der Schweiz in Kombination mit der zu erwartenden weiteren Marktöffnung erfordern eine markante Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft (Kosten, Leistungen, Wertschöpfung).
  • Gesundheitlich bedenkliche Entwicklungen des Ernährungsverhaltens und ernährungsphysiologisch teils ungünstige Tendenzen in der Lebensmittelherstellung verursachen hohe volkswirtschaftliche Kosten, sofern nicht rasch wirksame Gegenmassnahmen ergriffen werden.
  • Die zunehmende Knappheit von natürlichen Ressourcen und von Energie erfordern ein nachhaltigeres Konsumverhalten sowie das Recycling von Stoffen in die Tierfütterung, in die Düngung und zur Energiegewinnung.

Eine innovative Forschung mit modernen Infrastrukturen und ein effizienter Wissensaustausch und Technologietransfer sind unabdingbar für die Bewältigung dieser und weiterer Herausforderungen. Sie sind eine notwendige Voraussetzung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Sektors und eine notwendige Stütze für die Ernährungssicherheit der Schweiz. Budgetkürzungen in der landwirtschaftlichen Ressortforschung stehen aus Sicht des LFR in klarem Widerspruch zu den vitalen Bedürfnissen unseres Landes, insbesondere eines innovativen Agrar- und Ernährungssektors. Der LFR spricht sich einhellig gegen die im Rahmen des Konsolidierungsprogramms des Bundesrates geplanten Budgetkürzungen in der Ressortforschung aus. Es ist im Gegenteil eine Verstärkung der Forschung zugunsten einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft notwendig.

Agroscope steht unter anhaltendem Spardruck und musste bereits verschiedene Sparprogramme umsetzen. Eine weitere Kürzung der Mittel wäre mit einem einschneidenden Stellenabbau und der Schliessung von Forschungsstandorten verbunden. Gleichzeitig wird Agroscope mit neuen Forschungsaufgaben zur Bewältigung der oben erwähnten Herausforderungen konfrontiert.

Eine wesentliche Stärke von Agroscope ist die Kombination von Forschungs- und Entwicklungsleistungen mit wissenschaftsbasierten Entscheidungsgrundlagen für die Gesetzgebung (Politikberatung) und ebensolcher Unterstützung des Vollzugs von gesetzlichen Aufgaben. In Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Peer Reviews der letzten Jahre hebt der LFR die qualitativ überzeugenden Leistungen von Agroscope hervor. Ein entsprechendes finanzielles Engagement des Bundes ist Voraussetzung, damit diese Leistungen auch in Zukunft erbracht werden können.

Der LFR empfiehlt dem Bundesrat eindringlich, aus den genannten Gründen auf eine Kürzung der Mittel für die Ressortforschung zu verzichten.

Für weitere Auskünfte:
Dr. Alfred Buess, Präsident des Landwirtschaftlichen Forschungsrates
Tel. +41 31 910 21 11, alfred.buess@shl.bfh.ch

Urs Gantner, Bundesamt für Landwirtschaft,
Tel. +41 31 322 25 74, urs.gantner@blw.admin.ch


Analyse des Landwirtschaftlichen Wissenssystems –
Empfehlungen des Landwirtschaftlichen Forschungsrates

Der landwirtschaftliche Forschungsrat (LFR) des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) hat im Frühjahr 2002 empfohlen, das Landwirtschaftliche Wissenssystem (LWS, Transfer von Wissen von der Forschung zum Anwender und umgekehrt) zu hinterfragen und falls nötig Alternativen auszuarbeiten.
Das BLW hat in der Folge das Institut für Politikstudien Interface mit der Analyse des Landwirtschaftlichen Wissenssystems beauftragt, welches seinerseits den Bericht im Herbst 2003 dem BLW zugestellt hat. Der LFR hat den Bericht an seiner Sitzung vom 24. März 2004 besprochen und formuliert die folgenden Empfehlungen.

Klare Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen
Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (NFA) wird der Bund den Mitgliederbeitrag der Kantone zugunsten der Beratungszentralen und die Kantone werden die vollständige finanzielle Verantwortung für die kantonalen Beratungsstellen übernehmen. Aus der Sicht des LFR wird dieser Schritt im LWS eine klare Rollenaufteilung der Akteure mit klaren Verantwortlichkeiten ermöglichen.
Der LFR ist sich bewusst, dass diesbezüglich die entsprechenden Entscheide von Volk und Kantonen sowie vom Parlament noch getroffen werden müssen.

Keine weiteren Budgetkürzungen
Der LFR rät eindringlich, von weiteren Budgetkürzungen in der Agrarforschung abzusehen. Er drückt seine Sorge bezüglich der angespannten finanziellen Lage von Agroscope (Landwirtschaftliche Forschungsanstalten) aus. Weitere Kürzungen bei Agroscope würden die Forderung der bäuerlichen Praxis nach anwendungsorientierter Forschung, die Erarbeitung von Grundlagen für politische Entscheidungen sowie die Bearbeitung öffentlicher Anliegen (Boden, Luft, Biodiversität, Lebensmittelsicherheit und –qualität) tangieren. Bei weiteren Budgetkürzungen wäre der Abbau von Leistungen unabdingbar und müsste eindeutig und klar kommuniziert werden.

Agroscope und Beratungszentralen
Besonders im aktuellen ökonomischen Umfeld ist die Forschung aufgefordert ihre Resultate noch schneller der landwirtschaftlichen Praxis zugänglich zu machen. Die Praxis selbst soll ihre Bedürfnisse der Forschung vermehrt direkt bekannt machen können. Und die Forschung soll vermehrt direkt mit ihren Kunden kommunizieren können.
Der LFR begrüsst deswegen die seit 2004 eingeführte Dachmarke Agroscope für alle Forschungsanstalten des BLW und die für 2006 geplante Zusammenführung der Forschungsanstalten von fünf auf drei Einheiten.
Aus der Sicht des LFR sollen die kompetenten Institutionen auch Schritte für die Vereinfachung der Strukturen in anderen Bereichen des LWS einleiten.
Internationale und nationale Beispiele zeigen, dass in Fällen, wo Forschung und Beratungsstellen physisch und organisatorisch vereint sind, die gegenseitige Kommunikation und Information besonders zufriedenstellend verläuft. Dabei liegt der Mehrwert der Beratung in ihrer Kompetenz, Informationen aus verschiedenen Forschungsbereichen und Quellen kundengerecht zu integrieren.
Der LFR regt deshalb an, folgende Variante sorgfältig zu prüfen: Die Beratungszentralen und Agroscope arbeiten enger zusammen. Die nationale Beratung und die Forschung bewältigen gemeinsam den Wissensaustausch mit der Praxis.
Der LFR lädt die beteiligten Partner dazu ein, in einem konsensualen Prozess konkrete Schritte möglichst zukunftsorientiert und proaktiv zu prüfen.
Dazu ist aus der Sicht des LFR das BLW auch aufgefordert, für die nächste Planungsperiode 2008 – 2011 eine gemeinsame Strategie für Forschung und Beratung zu erarbeiten.

Begleitende Expertengruppen
Die Einführung der Begleitenden Expertengruppen (BEG) der Forschungsanstalten war ein wichtiger Schritt, um die Kunden in die Planung der Forschung der Forschungsanstalten einzubeziehen. Der LFR ist der Meinung, dass, nachdem breite Erfahrungen gesammelt wurden, die Arbeitsweise der BEG zu optimieren ist. Das BLW soll überprüfen, wie die BEG zu gestalten sind, damit sie die kurz- und langfristigen fachspezifischen Bedürfnisse der Kunden den Forschungsanstalten effizienter melden können und damit sie fachkompetenter wirken können.

Für weitere Auskünfte:
Dr. Alfred Buess, Präsident des Landwirtschaftlichen Forschungsrates
Tel. +41 31 910 21 11, alfred.buess@shl.bfh.ch
  
Urs Gantner, Bundesamt für Landwirtschaft
Tel. +41 31 322 25 74, urs.gantner@blw.admin.ch


Die Bioforschung auf dem Prüfstand (2001)
Eine Gruppe von internationalen Experten für Biolandbau hat im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft die Leistungen der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten und des Forschungsinstituts für biologischen Landbau FiBL zu Gunsten des biologischen Landbaus überprüft. Die Experten anerkennen, dass die landwirtschaftliche Forschung in der Schweiz wichtige Grundlagen für die Einführung der Integrierten Produktion (IP) erarbeitet hat und wertvolle Ansätze für den Biolandbau schafft. Diese Forschungsarbeiten haben der Schweiz eine führende Stellung im Biolandbau beschert.

Besonders das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), die Forschungsanstalt für Milchwirtschaft (FAM) und die Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau (FAL) erbringen wichtige Leistungen für den Biolandbau. Die Experten plädieren für eine vertiefte Zusammenarbeit der landwirtschaftlichen Forschung in diesem Bereich und für eine Intensivierung der Kontakte zwischen der Forschung und der Bio-Praxis.
Der Landwirtschaftliche Forschungsrat (LFR) hat auf Grund des Expertenberichts Empfehlungen an das Bundesamt für Landwirtschaft formuliert. Er spricht sich dabei für eine vermehrte fachliche Schwerpunktbildung in der Bioforschung einzelner Institute aus. Auch fordert er eine problemorientierte Zusammenarbeit und eine verstärkte internationale Ausrichtung. Er rät den Forschungsinstituten im weiteren zu einer generell medienwirksameren Präsentation der Ergebnisse und zu einer direkteren Kommunikation mit ihren Kunden, insbesondere mit den Bäuerinnen und Bauern.

Wird in der Schweiz zu Gunsten des biologischen Landbaus genügend geforscht? Können mit den zurzeit laufenden Projekten die Fragen der Biobauern beantwortet werden? Wird das in den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten (FA) und dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) erarbeitete Wissen zeit- und kundengerecht den Biobauern vermittelt? Mit diesen und weiteren Fragen befasste sich der landwirtschaftliche Forschungsrat (LFR) an seiner Sitzung vom 26. September 2001. Dabei stützte er sich auf einen Evaluationsbericht, den internationale Experten im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) erarbeitet haben. Die Experten stammen aus verschiedenen europäischen Ländern und sind in der Forschung im Bereich des Biolandbaus tätig. Die Experten waren als Gruppe bereits im Rahmen einer Studie der Europäischen Union tätig. Dabei führten sie eine Analyse und Wertung der Forschung im Biolandbau in Europa durch.
Die Evaluation in der Schweiz konzentrierte sich auf die Forschungsarbeiten im Biolandbau. Die Experten führten die Evaluation auf Grund von ihnen vorgängig zugestellten Unterlagen der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten und des FiBL durch. Sie verbrachten jeweils einen halben Tag an jeder Forschungsinstitution, liessen sich Arbeiten vorstellen, befragten die Wissenschafter, analysierten spezifische Projekte und besuchten ausgewählte Infrastrukturen.

Die FA und das FiBL wurden auf Grund verschiedener Gesichtspunkte bezüglich ihrer Aktivitäten im Biolandbau bewertet. Die Gesichtspunkte betrafen unter anderem: Relevanz der bearbeiteten Aufgabenstellungen für die Biolandwirte; Effektivität und Effizienz des Wissenstransfers; wissenschaftliche Qualität der Forschungsarbeiten im Biolandbau; methodische Ansätze zur Bearbeitung der Forschungsfragen; interne Abläufe zur Sicherung der wissenschaftlichen Qualität; Auswirkungen der Forschungsergebnisse auf den Biolandbau; Beurteilung der Infrastruktur (Labors, Untersuchungsflächen, usw.) und Nutzung von Synergien zwischen Forschungsinstitutionen und zwischen IP und Biolandbau.


Für weitere Auskünfte:
Dr. Alfred Buess, Präsident des Landwirtschaftlichen Forschungsrates
Tel. +41 31 910 21 11, alfred.buess@shl.bfh.ch

Urs Gantner, Bundesamt für Landwirtschaft,
Tel. +41 31 322 25 74, urs.gantner@blw.admin.ch
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