In der Folge des Rio-Prozesses wurden die multifunktionalen Leistungen der Landwirtschaft zunehmend ein Thema. Nebst der Ernährung der Bevölkerung bekamen plötzlich auch andere Leistungen wie z.B. die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die Sicherung der genetischen Basis der Nahrungsmittelproduktion oder der Beitrag zur Gewährleistung einer dezentralen Besiedlung des Landes und die Pflege der für die Erholung genutzten Landschaft einen Wert.
Für die Landwirtschaftlichen Ressourcen hat die FAO 1996 in Leipzig den
Weltaktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen verabschiedet. Die Schweiz hat diesen in einem
Nationalen Aktionsplan (NAP) konkretisiert. In einem kleinen, dicht besiedelten Land wie der Schweiz ist es unmöglich, die gesamte Flora und Fauna allein in Naturreservaten erhalten zu wollen. Die Landwirtschaft, welche rund 40% der Schweizer Fläche bewirtschaftet, ist deshalb ein wichtiger Partner, wenn es um die Erhaltung und Nachhaltige Nutzung der Biodiversität geht. Mit der Reform der Agrarpolitik wurden die entsprechenden Leitlinien gesetzt um die Vielfalt zu erhalten.
Seit 1999 muss jeder Betreib, der in den Genuss von Direktzahlungen kommen will, einen ökologischen Leistungsnachweis erbringen. Die Anforderungen kommen unter anderem auch der Biodiversität zu gute. Die Agrarreform trägt Früchte: Der Schwund an naturnahen Flächen in der Landschaft konnte gestoppt werden, der Anteil ökologischer Ausgleichsflächen ist kontinuierlich gestiegen. Das BLW kann dabei bei der Erarbeitung und Evaluation von agrarökologischen Massnahmen auf die Unterstützung der Eidg.Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau und der Eidg. Forschungsanstalt für Pflanzenbau zählen. Wir stehen aber auch in engem Kontakt zur weiteren Stellen wie z.B. dem Bauernverband, der Vogelwarte Sempach, Pro Natura oder dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau.