Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Saat- und Pflanzgut

Pflanzliches Vermehrungsmaterial

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Schweizerischen Landwirtschaft qualitativ hochwertiges Vermehrungsmaterial geeigneter Pflanzensorten zur Verfügung steht. Der Begriff ‚Vermehrungsmaterial‘ umfasst Saatgut, Kartoffelpflanzgut sowie Edelreiser, Unterlagen und Jungpflanzen von Obstarten und Weinreben. Das BLW ist verantwortlich, die entsprechenden Verordnungen weiterzuentwickeln.  Es erlässt den Nationalen Sortenkatalog für Acker-, Futterpflanzen- und Gemüsearten sowie die Rebsortenliste und ist zuständig für den Vollzug der Bestimmungen in den Bereichen Produktion, Anerkennung (Zertifizierung) und Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial. Durch den Anhang 6 (Vermehrungsmaterial) im Agrarabkommen Schweiz-EU erleichtert es der Schweizerischen Landwirtschaft den Vermehrungsmaterial-Handel mit der EU.

Für die Aufnahme in den Nationalen Sortenkatalog müssen die Sorten folgende Prüfungen erfolgreich bestehen: Erstens die Prüfung, ob die Sorte unterscheidbar zu allen bekannten Sorten, homogen und beständig ist.  Zweitens die Prüfung der Anbau- und Verwendungseignung; hier wird geprüft, ob die Sorte in ihrer Gesamtheit im Vergleich zu den aktuellen Sorten einen Mehrwert erbringt. Die im Nationalen Sortenkatalog eingetragenen Sorten werden ebenfalls im gemeinsamen Sortenkatalog der EU eingetragen.

Die Produktion und das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial unterliegt der Aufsicht durch das BLW. Bei den Arten des Acker- und Futterbaus muss das Saatgut vor dem Inverkehrbringen anerkannt werden. Es muss Mindestnormen hinsichtlich Sortenechtheit, Sortenreinheit, Besatz mit Samen anderer Arten, Keimfähigkeit und Gesundheit erfüllen. Bei Vermehrungsmaterial von Obstgehölzen und Weinreben ist die Anerkennung nicht obligatorisch. Letztere trägt aber wesentlich zu einer nachhaltigen Obst- und Rebenproduktion in der Schweiz bei.


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