Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Sortenschutz

Pflanzenzüchtungen werden durch das Sortenschutzrecht geschützt. Der Sortenschutz ist mit dem Patenrecht vergleichbar, er schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Nur der Züchter oder die Züchterin kann Pflanz- und Saatgut gewerbsmässig in Verkehr bringen, erzeugen oder anbieten.

Der Sortenschutz dient einerseits dem Züchter selbst, indem dieser mit den Einnahmen aus Lizenz- und Vermehrungsverträgen für seinen geistigen, zeitlichen und finanziellen Aufwand belohnt wird. Andererseits trägt auch die Allgemeinheit einen Nutzen davon, da der Sortenschutz zur Förderung der Pflanzenzüchtung beiträgt und so neue, beispielsweise krankheitsresistentere oder besser dem Geschmack der Konsumenten und Konsumentinnen entsprechende Sorten auf den Markt kommen.  Wer für eine Sorte den Sortenschutz erhalten will, muss beim Bundesamt für Landwirtschaft (Büro für Sortenschutz) ein Gesuch stellen.
Typ: PDF
Aktuelles Sortenschutzregister der Schweiz - nach Arten
Gültig ab 02.05.2013 | Grösse: 103 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Gesuche 2004 - 2013
Noch sind nicht ganz alle Sorten vollständig im Schweizerischen Sortenschutzregister inkl. der Sortengesuche erfasst. Wir arbeiten daran. Falls Sie auf Fehler stossen oder Ihnen etwas unklar scheint, kontaktieren Sie uns. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Gültig ab 04.04.2013 | Grösse: 705 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Eintrag Lizenz enregistrement licence registration
Gültig ab 03.02.2010 | Grösse: 23 kb | Typ: PDF


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Bundesamt für Landwirtschaft BLW
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http://www.blw.admin.ch/themen/00011/00078/index.html?lang=de