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Pflanzenzüchtungen werden durch das Sortenschutzrecht geschützt. Der Sortenschutz ist mit dem Patenrecht vergleichbar, er schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Nur der Züchter oder die Züchterin kann Pflanz- und Saatgut gewerbsmässig in Verkehr bringen, erzeugen oder anbieten.
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