Kennzeichnung und Absatzförderung
Der Bund setzt die Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse so fest, dass die Landwirtschaft nachhaltig und kostengünstig produzieren sowie aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen kann (Art. 7 LwG).
Zu den agrarpolitischen Instrumenten in diesem Bereich gehören die Absatzförderung, die Unterstützung von Selbsthilfemassnahmen von Produzenten- und Branchenorganisationen, die Unterstützung der Qualitätssicherung, die Produktedeklaration, sowie der Schutz von Qualitätskennzeichnungen.
Die Absatzförderung bezweckt die subsidiäre Unterstützung von kollektiven Marketingaktivitäten zur Förderung des Absatzes schweizerischer Landwirtschaftsprodukte.
Die Selbsthilfemassnahmen von Produzenten- und Branchenorganisationen spielen mit der Liberalisierung der Agrarmärkte eine immer bedeutendere Rolle. Diese Organisationen dienen als Diskussions- und Verhandlungsplattform für die Partner einer Branche. Der Bund kann gewisse Beschlüsse dieser Organisationen auch auf Nichtmitglieder ausdehnen, wenn die Wirkung der Selbsthilfemassnahmen durch Trittbrettfahrer gefährdet wird.