Der Bund fördert im Rahmen der verfügbaren Kredite die Verbesserung der Nutzung von natürlichen Ressourcen in der Landwirtschaft mit Beiträgen. Die Zielbereiche sind die für die landwirtschaftliche Produktion benötigten Ressourcen wie Stickstoff, Phosphor und Energie, die Optimierung des Pflanzenschutzes sowie der verstärkte Schutz und die nachhaltigere Nutzung des Bodens, der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und der Landschaft.
Die Massnahmen müssen über die Anforderungen der Gesetze, des Ökologischen Leistungsnachweises oder anderweitiger Förderprogramme des Bundes wie der Öko-Qualitätsverordnung hinausgehen. Die auf 6 Jahre befristeten Beiträge sollen neuen Techniken und Organisationsformen sowie strukturellen Anpassungen zum Durchbruch verhelfen, die Verbesserungen in diesen Bereichen bringen.
Unterstützt werden Massnahmen, zu deren Einführung eine finanzielle Unterstützung notwendig ist und die in absehbarer Zeit ohne Bundesunterstützung weitergeführt werden. Die Teilnahme an den Massnahmen ist freiwillig.
Die ökologische Verbesserung soll nicht durch die Reduktion der inländischen Produktion sondern durch eine Steigerung der Effizienz beim Ressourceneinsatz erreicht werden.