Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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Ausfuhr von Agrarprodukten

Wenn Sie beabsichtigen in das Exportgeschäft mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen einzusteigen, empfehlen wir Ihnen vorgängig unter anderem folgende Punkte zu beachten:

  • Machen Sie sich ein Bild vom ausländischen Zielmarkt. Beschaffen Sie sich die Grundinformationen über Marktgrösse, Wachstumspotentiale, Infrastruktur, Einfuhrvorschriften, Zollabgaben und mögliche Mitbewerber. Informieren Sie sich unbedingt vor Ort über alle Details.
  • Wenn Sie Ihren Zielmarkt identifiziert haben, suchen Sie nach potentiellen Kooperationspartnern, die Ihre Ware in das betreffende Land importieren und am Zielmarkt über die geeigneten Handelskanäle vertreiben (Importeur, Verteiler, Detailhändler). Mit einem Partner vor Ort sind die Risiken eines Misserfolgs geringer und die Kosten vergleichsweise tief. Wenn Sie im Zielmarkt Fuss gefasst haben, kann der Aufbau einer eigenen Vertriebsorganisation immer noch erfolgen.
  • Nehmen Sie Hilfe von professionellen Beratern im In- und Ausland in Anspruch (vgl. Links).
  • Gehen Sie beim Aufbau Ihres Exportgeschäftes schrittweise vor. Begrenzen Sie Ihr Angebot zu Beginn auf den Zielmarkt einer klar definierten Region (z.B. Bayern, Luxemburg) und bauen Sie Ihr Exportgeschäft danach schrittweise aus (z.B. Deutschland, Benelux-Staaten).

News

Kanada anerkennt Schweizer Vorschriften für Bioprodukte
Die Schweiz und Kanada haben sich auf ein Äquivalenz-Arrangement für biologische Produkte geeinigt. Die Regelungen der Schweiz und Kanadas für den Biolandbau, die Verarbeitung und Etikettierung von Bioprodukten sowie die Kontrollsysteme werden gegenseitig als gleichwertig anerkannt.
Typ: PDF
Äquivalenz-Anerkennung für Bio-Produkte Kanada-Schweiz
Gültig ab 21.12.2012 | Grösse: 41 kb | Typ: PDF

Pressemitteilung, 21.12.2012

Zuletzt aktualisiert am: 27.12.2012
Autor: Frank Moser

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