Die geregelten Schadorganismen werden neu nach objektiven Kriterien in verschiedene Kategorien eingeteilt. Um die verfügbaren Ressourcen bei Bund und Kantonen gezielter und risikobasierter einsetzen zu können, werden gewisse Schadorganismen zudem prioritär behandelt. Diese Neubeurteilung führt bei zahlreichen Schadorganismen ab 2020 zu einem Wechsel bezüglich ihrer heutigen Regelung. Dazu zählt insbesondere auch der Feuerbrand (Erwinia amylovora).
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