Keine Hinweise auf eine Deindustrialisierung in der Lebensmittelbranche

Bern, 30.08.2017 - Obwohl sich die Lebensmittelbranche einer Reihe von Herausforderungen, gegenübersieht, kann deren Lage und Wettbewerbsfähigkeit insgesamt als gesund bezeichnet werden. Auch wenn sich die einzelnen Zweige der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit deutlich voneinander unterscheiden, liegen derzeit keine Hinweise auf eine Deindustrialisierung vor, heisst es im Bericht zum Postulat Baumann, den der Bundesrat am 30. August 2017 verabschiedet hat.

Mit seinem Postulat (15.3928) hatte CVP-Ständerat Baumann den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht Massnahmen gegen eine Deindustrialisierung der Lebensmittelbranche zu prüfen. Insbesondere seien unerwünschte Folgen der Swissness-Gesetzgebung sowie des Wegfalls der Ausfuhrbeiträge des Schoggigesetzes zu verhindern, die Marktordnung im Zuckerrüben-Markt wieder herzustellen und die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zu stärken.

Der vom Bundesrat gutgeheissene Bericht legt die Politik und die Massnahmen des Bundesrates in den angesprochenen Bereichen dar und analysiert den Zustand des lebensmittelverarbeitenden Sektors in der Schweiz.

Die Lage und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Nahrungsmittelindustrie können insgesamt als gesund bezeichnet werden. Die agrarpolitisch bedingt hohen Rohstoffpreise stellen allerdings eine der grossen Herausforderungen dar. Die auf den Inlandmarkt ausgerichteten Bereiche der Lebensmittelindustrie profitieren teilweise vom derzeitigen Stützungsniveau im Rahmen der Agrarpolitik, auch weil sie durch die Industrieschutzkomponente der Zölle vor ausländischer Konkurrenz geschützt sind. Wachstumspotenziale liegen primär im Export. Die Verbesserung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit ist eine Herausforderung für die gesamte Industrie.

Eine zurückhaltende und unternehmensfreundliche Regulierung, der Verzicht auf unnötige Markteingriffe sowie die administrative Vereinfachung und Entlastung sind zudem wesentliche, politikübergreifende Grundsätze, welchen sich der Bundesrat auch in Zukunft verpflichtet sieht. Staatliche Förderungsmassnahmen zugunsten einzelner Branchen der Schweizer Nahrungsmittelindustrie bergen hingegen das Risiko, Anreize für Fehlinvestitionen oder die Aufrechterhaltung von nicht (mehr) wettbewerbsfähigen Strukturen zu setzen. Der Abbau von Handelsbarrieren kann neue Absatzmärkte für die Lebensmittelwirtschaft erschliessbar machen. Eine massvolle und schrittweise Öffnung des schweizerischen Lebensmittelmarkts für Importe kann zudem nicht nur eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Industrie, sondern auch Wohlfahrtsgewinne für die gesamte Volkswirtschaft zur Folge haben.


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