Bundesrat revidiert Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswerts

Bern, 31.01.2018 - Der landwirtschaftliche Ertragswert spielt im Agrarrecht eine wichtige Rolle. Er bestimmt zum Beispiel den Preis anlässlich der Hofübergabe innerhalb der Familie. Festgelegt wird er mittels einer Schätzungsanleitung. Diese muss regelmässig ergänzt und weiterentwickelt werden, damit sie den aktuellen wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung trägt. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die geltende Schätzungsanleitung aus dem Jahr 2004 revidiert und an seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 beschlossen, diese zusammen mit den damit verbundenen Änderungen der Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB) sowie der Pachtzinsverordnung (PZV) auf den 1. April 2018 in Kraft zu setzen. Mit der revidierten Schätzungsanleitung wird der landwirtschaftliche Ertragswert eines Betriebes zwischen 10 und 20 Prozent steigen.

Der landwirtschaftliche Ertragswert entspricht dem Kapital, das mit dem Ertrag eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstückes bei landesüblicher Bewirtschaftung zu einem durchschnittlichen Zinssatz im Mittel mehrerer Jahre verzinst werden kann. Er wird schweizweit einheitlich entsprechend dem im Anhang zur VBB festgelegten Vorgehen und den darin definierten Werten ermittelt.

Die wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen erfordern eine regelmässige Revision dieser Schätzungsanleitung. Die aktuell gültige Schätzungsanleitung trat am 1. Februar 2004 in Kraft. Mit der jetzigen Anpassung werden die relevanten Entwicklungen der letzten 14 Jahre berücksichtigt. Der technische Fortschritt hat die Produktionstechnik und die Ausstattung der Betriebsgebäude in der Landwirtschaft verändert. Die Betriebe haben sich stärker spezialisiert und vermehrt auf neue Betriebszweige wie etwa die Energieproduktion aus Biomasse gesetzt. Zudem hat sich der Kapitalmarkt stark geändert. Die vorliegende Revision der Schätzungsanleitung umfasst deshalb die Aktualisierung der technischen Normen, den Einbezug von Grundsätzen der Unternehmensbewertung analog zur übrigen Wirtschaft, die Bestimmung des Wertniveaus und die Vereinfachung der Regelung des landwirtschaftlich bewerteten Wohnraums.

Als Folge der revidierten Schätzungsanleitungen müssen auch die VBB und die PZV angepasst werden. In der VBB werden der Kapitalisierungssatz und die Referenzperiode angepasst. Zur besseren Verständlichkeit und Verankerung werden zudem die wesentlichen Grundsätze der Schätzungsnorm neu explizit erwähnt. In der PZV werden insbesondere der Zinssatz für die Verzinsung des Ertragswerts sowie eine differenzierte und aktualisierte Abgeltung der Verpächterlasten festgelegt.

Die revidierte Schätzungsanleitung inklusive der Verordnungsänderungen treten auf den 1. April 2018 in Kraft. Dieser Termin schafft Rechtssicherheit für Hofübergaben und die Pachtverträge, da die meisten Hofverkäufe per 1. Januar stattfinden und neue Pachtverhältnisse in der Regel am 1. Mai oder 1. Januar beginnen.


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