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Veröffentlicht am 1. Dezember 2025

Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (BrBL)

Der neue Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (BrBL) ersetzt die bisherigen Beiträge für Vernetzung und Landschaftsqualität. Die Kantone erarbeiten derzeit die neuen Projekte, welche ab 2028 umgesetzt werden.

Landschaft in der Talzone mit farbigen Feldern, Bäumen und Hecken.

Regionale Biodiversität und Landschaftsqualität - warum dieser neue Beitrag?

Ab 2028 werden die beiden Beiträge für Vernetzung und Landschaftsqualität zum neuen Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (BrBL) zusammengeführt. Diese Zusammenführung wurde im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) beschlossen und verfolgt drei zentrale Ziele: Den administrativen Aufwand zu reduzieren, Synergien besser zu nutzen und damit die Wirksamkeit der Massnahmen zu erhöhen. Der neue Beitrag trägt dazu bei, die Zahl der Projekte zu verringern und die Massnahmen effizienter zu gestalten.

Mit dem BrBL entsteht ein neues Förderinstrument (Art. 76 LwG), welches die Beiträge für Vernetzung (Art. 73 Abs. 2 LWG) und Landschaftsqualität (Art. 74 LWG) ersetzt. Die Biodiversitätsbeiträge (QI und QII) bestehen weiterhin gemäss Art. 73 LWG.

Richtlinie und Bundesmassnahmenkatalog

Seit dem Entscheid des Parlaments im Juni 2023 zur Einführung des BrBL arbeitet ein Projektteam des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), der Konferenz der Landwirtschaftsämter (KOLAS) sowie der Ämter für Natur- und Landschaftsschutz (KBNL) an der Ausarbeitung der Bestimmungen des neuen Beitrags und an den Vorbereitungen für dessen Umsetzung. In einem ersten Schritt wurde im Verordnungspaket 2024 die nötigen Anpassungen in der Direktzahlungsverordnung (DZV) vorgenommen. In einem zweiten Schritt erarbeiteten das BLW und Vertreterinnen und Vertreter der Kantone in einem Co-Creation-Prozess die BrBL-Richtlinie, in welcher die Bestimmungen der DZV präzisiert wurden. Diese Richtlinie soll die Erarbeitung der Projektentwürfe und Gesuche vereinfachen sowie die Gleichbehandlung der Kantone in der Projektbewilligung gewährleisten. Zurzeit sind die Kantone daran, die Projekte zu entwickeln. Sie werden diese bis Ende Oktober 2026 beim Bund zur Prüfung einreichen.

Zeitplan des Entwicklungsprozesses bis zur Einführung der BrBL. Die wichtigsten Ereignisse sind: Juni 2023 – Entscheid des Parlaments zur Zusammenführung, November 2024 – Entscheid des Bundesrats über die DZV-Bestimmungen, März 2025 – Veröffentlichung der Richtlinie, April 2025 – Veröffentlichung der Bundesmassnahmen, Januar 2026 – Inkrafttreten der angepassten Direktzahlungsverordnung, August bis Oktober 2026 – Einreichen der Projektentwürfe, Dezember 2026 bis Februar 2027 – Rückmeldung des Bundes zu den Projektentwürfen, April bis Juni 2027 – Einreichen der Gesuche, Juli bis September 2027 – Bewilligung der Projekte durch den Bund und ab 2028 – Umsetzung der Projekte.

Das Zusammenspiel von Bundes- und regionalen Massnahmen

Die Kantone stellen für die Projekte einen Massnahmenkatalog zusammen. Dabei stellen sie sicher, dass die Auswahl der Massnahmen auf die im Projekt definierten Ziele für Biodiversität und Landschaftsqualität ausgerichtet ist. Der Massnahmenkatalog besteht aus Bundes- und regionalen Massnahmen. Die Bundesmassnahmen sind schweizweit mit den gleichen Anforderungen sowie maximalen Beitragsansätzen definiert. Die regionalen Massnahmen werden von den einzelnen Kantonen ausgestaltet und mit dem Projektantrag eingereicht. Die Kombination von Bundesmassnahmen und regionalen Massnahmen ermöglicht eine effiziente Umsetzung, die Raum für regionale Besonderheiten lässt.

In der folgenden Slideshow ist eine Auswahl der Bundesmassnahmen kurz beschrieben. Die komplette Liste der Bundesmassnahmen und ihrer Anforderungen ist in der Richtlinie zu finden.

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