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MitteilungVeröffentlicht am 23. September 2026

Veröffentlichung des Konzepts zur Ex-situ-Erhaltung der Schweizer Flora

Seit über 30 Jahren unterstützt der Bund die Nationale Genbank. In ihr werden Kulturpflanzen «Ex-situ» erhalten. Neben den Kulturpflanzen benötigen aber auch viele Wildpflanzen spezifische Erhaltungsmassnahmen. Das neue Konzept nutzt Synergien und ermöglicht eine optimale Förderung der Ex-situ-Erhaltung.

Bestimmte Allium-Arten stehen im Fokus der Ex-situ-Erhaltung (hier: der Steife Lauch).

Langjährige Erfahrung in der Erhaltung von Kulturpflanzen

Seit über dreissig Jahren erhält der Bund Saatgut von landwirtschaftlich genutzten Arten. Diese langjährige Erfahrung kommt nun auch anderen Aktivitäten zur Erhaltung der Flora zugute: Neben den Kulturpflanzen sollen auch bedrohte Wildarten und wilde Verwandte der Kulturpflanzen erhalten werden. Das Saatgut von besonders bedrohten Arten soll in einer Genbank bewahrt werden. Diese Erhaltung ausserhalb des natürlichen Lebensraums der Pflanzen wird «Ex-situ-Erhaltung» genannt.

Ein abgestimmter Plan für die gesamte Schweizer Flora

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt soeben das Konzept für die Ex-situ-Erhaltung der Schweizer Flora veröffentlicht. Dieses Schlüsseldokument bietet einen Überblick über die Erhaltungsmassnahmen in der Schweiz. Sowohl für Wildpflanzen als auch für Kulturpflanzen.

Der Bund fördert seit über dreissig Jahren die Erhaltung von Kulturpflanzen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (NAP-PGREL).

Das Ex-situ-Konzept enthält sechs Ziele mit konkreten Massnahmen. Die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren auf nationaler Ebene soll verbessert, Synergien sollen genutzt werden. So schafft das Konzept die Grundlage für eine wirksame, langfristige Ex-situ-Erhaltung.

Weiterführende Informationen

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