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Veröffentlicht am 15. Januar 2025

Agroscope-Rat

Der Agroscope-Rat berät den/die Direktor/in des BLW oder andere Entscheidungsstellen bei Fragestellungen, die die strategische Ausrichtung von Agroscope im Bereich der Forschung betreffen.

Auf einem landwirtschaftlichen Feld sprießen kleine Sprossen. Im Hintergrund der Rest des Feldes, unscharf.

Zweck

Der Agroscope-Rat äussert sich zu folgenden Themen:

  • Strategische Ausrichtung der Agroscope-Forschung für die Land- und Ernährungswirtschaft, insbesondere Auf- und Abbaugebiete des Forschungsportfolios, unter Berücksichtigung der Ressourcen
  • Positionierung von Agroscope im Landwirtschaftlichen Innovations- und Wissenssystems LIWIS und Ausrichtung der nationalen und internationalen Forschungspartnerschaften von Agroscope
  • Strategische Infrastrukturfragen
  • Strategie zum Transfer der Forschungsergebnisse an die Praxis
  • Evaluationsstrategie von Agroscope

Abgrenzung:

  • Der Agroscope-Rat ist ein strategisches Organ. Die operativen Tätigkeiten obliegen Agroscope.
  • Der Agroscope-Rat ist auf den Bereich Forschung ausgerichtet und nicht zuständig für den Bereich der Vollzugsaufgaben und den Bereich der Politikberatung bzw. die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die Agrarpolitik.

Der Agroscope-Rat hat keine Entscheid- oder Weisungsbefugnisse gegenüber Agroscope. Er besitzt ein Anhörungs- und ein Antragsrecht in seinem Zuständigkeitsgebiet gegenüber der entscheidbefugten Stelle im WBF.

Zusammensetzung

Der Agroscope-Rat besteht aus 12 Mitgliedern, davon 10 mit Stimmrecht. Die Mitglieder werden vom Vorsteher bzw. der Vorsteherin des WBF ernannt, wobei er bzw. sie auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter und Landessprachen achtet. Mitglieder der Eidgenössischen Räte sind ausgeschlossen.

Die Mitglieder:

  • interessieren sich und haben Verständnis für die aktuellen und langfristigen Herausforderungen der Land- und Ernährungswirtschaft und deren Bewältigung durch die Forschung.
  • interessieren sich für gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Fragen, insbesondere bezüglich Auswirkungen auf die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft.

Im Agroscope-Rat sind vertreten:

  • Der/die Direktor/in des BLW als der/die Präsident/in des Agroscope-Rats (ohne Stimmrecht)
  • Landwirtschaftliche Praxis (4 Personen)
  • Forschung, Innovation und Wissenstransfer (3 Personen)
  • Bundesverwaltung: Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Bundesamt für Umwelt BAFU (3 Personen)
  • Leiter/-in von Agroscope (ohne Stimmrecht)

Mitglieder Agroscope-Rat

Weiterführende Informationen