Agroscope-Rat

Zweck

Der Agroscope-Rat behandelt die strategische Ausrichtung von Agroscope im Bereich der Forschung. Er berät den/die Direktor/in des BLW, respektive die entscheidbefugte Stelle, bei strategischen Fragestellungen. Der Agroscope-Rat äussert sich zu folgenden Themen:

  • strategische Ausrichtung der Agroscope-Forschung für die Land- und Ernährungswirtschaft, insbesondere Auf- und Abbaugebiete des Forschungsportfolios, unter Berücksichtigung der Ressourcen;
  • Positionierung von Agroscope im Landwirtschaftlichen Innovations- und Wissenssystems LIWIS und Ausrichtung der nationalen und internationalen Forschungspartnerschaften von Agroscope;
  • strategische Infrastrukturfragen; 
  • Strategie zum Transfer der Forschungsergebnisse an die Praxis;
  • Evaluationsstrategie von Agroscope.

Abgrenzung:

  • Der Agroscope-Rat ist ein strategisches Organ. Die operativen Tätigkeiten obliegen Agroscope, bzw. der Agroscope-Leitung.
  • Der Agroscope-Rat ist auf den Bereich Forschung ausgerichtet und nicht zuständig für den Bereich der Vollzugsaufgaben und den Bereich der Politikberatung bzw. die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die Agrarpolitik. Diese beiden Aufgabenbereiche werden direkt durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) an Agroscope beauftragt.

Der Agroscope-Rat hat keine Entscheid- oder Weisungsbefugnisse gegenüber Agroscope. Er besitzt jedoch ein Anhörungs- und ein Antragsrecht in seinem Zuständigkeitsgebiet gegenüber der entscheidbefugten Stelle im WBF. Die entscheidbefugte Stelle muss über die Haltung des Agroscope-Rats in Kenntnis gesetzt werden. Der Agroscope-Rat wird in seinem Zuständigkeitsgebiet über getroffene Entscheidungen informiert.

Zusammensetzung

Der Agroscope-Rat besteht aus 12 Mitgliedern, davon 10 mit Stimmrecht. Die Mitglieder werden vom Vorsteher bzw. der Vorsteherin des WBF ernannt, wobei er bzw. sie auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter und Landessprachen achtet. Er bzw. sie kann aus wichtigen Gründen ein Mitglied abberufen. Ändert ein Mitglied seine Funktion, so muss seine Position neu besetzt werden (Bestätigung ist möglich). Mitglieder der Eidgenössischen Räte sind ausgeschlossen.
Die Mitglieder:

  • Interessieren sich und haben Verständnis für die aktuellen und langfristigen Herausforderungen der Land- und Ernährungswirtschaft und deren Bewältigung durch die Forschung;
  • Interessieren sich für gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Fragen, insbesondere bezüglich Auswirkungen auf die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft. 
Im Agroscope-Rat sind vertreten:  
Präsident/in Agroscope-Rat
(1 Person ohne Stimmrecht)

Der/die Direktor/in BLW ist der/die Präsident/in des Agroscope-Rates.

Er bzw. sie informiert den Agroscope-Rat über forschungsstrategische Geschäfte und leitet die Sitzungen.

Landwirtschaftliche Praxis
(4 Personen mit Stimmrecht)

Der Schweizer Bauernverband SBV als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft schlägt geeignete Vertreter/innen vor, von denen der Vorsteher bzw. die Vorsteherin des WBF die definitiven Mitglieder bestimmt.

Die Vertretung der landwirtschaftlichen Praxis im Agroscope-Rat dient der Sicherstellung der Praxisrelevanz der angewandten Forschung und der anwendungsorientierten Grundlagenforschung von Agroscope sowie der Intensivierung des Transfers der Forschungsergebnisse an die Praxis.

Die Vertreter/innen kennen die landwirtschaftliche Praxis, deren Herausforderungen und strategischen Bedürfnisse, und verfügen über einen starken Rückhalt in der Landwirtschaft.

Die Vertreter/innen decken die relevanten Wertschöpfungsketten (Ackerbau, Milch, Fleisch und Spezialkulturen), Produktionssysteme (konventionell, integrierte Produktion, Bio) und Regionen (Tal, Berg) ab.

Forschung, Innovation und Wissenstransfer WTT
(3 Personen mit Stimmrecht)

Die Vertreter/innen werden auf Vorschlag des BLW vom Vorsteher bzw. der Vorsteherin WBF ernannt.

Die Vertreter/innen tragen mit einer wissenschaftlich-technischen, systemischen und internationalen Perspektive zur strategischen Weiterentwicklung von Agroscope bei. Sie setzen sich insbesondere für die Komplementarität und die Nutzung von Synergien durch Agroscope im LIWIS ein. 

Sie sind national und international vernetzt mit den Akteuren der land- und ernährungswirtschaftlichen Forschung

Bundesverwaltung: Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Bundesamt für Umwelt BAFU
(3 Personen mit Stimmrecht)

Die Vertreter/innen werden von den jeweiligen Ämtern bestimmt.

Die Vertreter/innen stellen die Kohärenz zu den entsprechenden nationalen Politikfeldern sicher. 

Sie kennen das nationale und internationale Forschungs- und Innovationsumfeld in den Bereichen Land- und Ernährungswirtschaft sowie Umwelt und Gesundheit.

Sie verfügen über Erfahrung im lösungsorientierten Umgang mit Zielkonflikten in den Sektoralpolitiken des Bundes.

Leiter/-in von Agroscope
(1 Person ohne Stimmrecht)

Leiter/in von Agroscope

Die/die Leiter/in Agroscope nimmt an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil. 

Sie/er gibt Auskunft über forschungsstrategische Geschäfte

Die Tätigkeit im Agroscope-Rat, und insbesondere die Teilnahme an Sitzungen oder Seminaren, wird von Seite Bund nicht entschädigt. Die Mitglieder des Agroscope-Rats legen ihre Interessenbindungen gegenüber dem Vorsteher bzw. der Vorsteherin WBF vor ihrer Ernennung offen und melden als ernanntes Mitglied entsprechende Änderungen laufend.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 28.01.2020

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