Der Agroscope-Rat behandelt die strategische Ausrichtung von Agroscope im Bereich der Forschung. Er berät den/die Direktor/in des BLW, respektive die entscheidbefugte Stelle, bei strategischen Fragestellungen. Der Agroscope-Rat äussert sich zu folgenden Themen:
- strategische Ausrichtung der Agroscope-Forschung für die Land- und Ernährungswirtschaft, insbesondere Auf- und Abbaugebiete des Forschungsportfolios, unter Berücksichtigung der Ressourcen;
- Positionierung von Agroscope im Landwirtschaftlichen Innovations- und Wissenssystems LIWIS und Ausrichtung der nationalen und internationalen Forschungspartnerschaften von Agroscope;
- strategische Infrastrukturfragen;
- Strategie zum Transfer der Forschungsergebnisse an die Praxis;
- Evaluationsstrategie von Agroscope.
Abgrenzung:
- Der Agroscope-Rat ist ein strategisches Organ. Die operativen Tätigkeiten obliegen Agroscope, bzw. der Agroscope-Leitung.
- Der Agroscope-Rat ist auf den Bereich Forschung ausgerichtet und nicht zuständig für den Bereich der Vollzugsaufgaben und den Bereich der Politikberatung bzw. die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die Agrarpolitik. Diese beiden Aufgabenbereiche werden direkt durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) an Agroscope beauftragt.
Der Agroscope-Rat hat keine Entscheid- oder Weisungsbefugnisse gegenüber Agroscope. Er besitzt jedoch ein Anhörungs- und ein Antragsrecht in seinem Zuständigkeitsgebiet gegenüber der entscheidbefugten Stelle im WBF. Die entscheidbefugte Stelle muss über die Haltung des Agroscope-Rats in Kenntnis gesetzt werden. Der Agroscope-Rat wird in seinem Zuständigkeitsgebiet über getroffene Entscheidungen informiert.