Forschungsprojekte

Gemäss Artikel 113 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) unterstützt der Bund die Landwirtschaft durch die Erarbeitung und Weitergabe von Wissen in ihrem Bestreben, rationell und nachhaltig zu produzieren. Er betreibt zu diesem Zweck in erster Linie die landwirtschaftliche Forschungsanstalt Agroscope, die entsprechend Artikel 114 dem BLW unterstellt ist.

Darüber hinaus kann das BLW laut Artikel 116 im Rahmen der bewilligten Kredite öffentlichen oder privaten Forschungsinstitutionen Aufträge erteilen resp. auf Gesuch hin Beiträge für die Durchführung von Forschungsprojekten gewähren, die dem Zweck und der Ausrichtung der landwirtschaftlichen Forschung des Bundes dienen.

Übergeordnete Ziele

Mit der Vergabe von Forschungsaufträgen oder der Unterstützung von Forschungsprojekten mit Forschungsbeiträgen sollen folgende übergeordnete Ziele erreicht werden:

  • Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für die Agrarpolitik
  • Belebung des Wettbewerbs im landwirtschaftlichen Wissens- und Innovationssystem
  • Pflege von längerfristigen Forschungskooperationen
  • Internationale Vernetzung
  • Unterstützung von forschungsübergreifenden und umsetzungsorientierten Projekten

Förderung der Forschung für den Biolandbau und eine nachhaltige Landwirtschaft

Das BLW kann Beiträge für Forschungs- und Entwicklungsprojekte gewähren, deren Ergebnisse sowohl der Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft dienen sowie im Biolandbau gemäss Verordnung über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel (Bio-Verordnung) vom 22. September 1997 (SR 910.18) angewendet werden können.

Beitragsberechtigt sind Verbundprojekte. Dies sind interdisziplinäre Projekte, deren Ziele nur erreicht werden können, indem mehrere Gesuchstellende als Konsortium komplementäre Kompetenzen und Kenntnisse in einem neuen, gemeinsamen Forschungsansatz zusammenbringen.

Die Konsortien der Verbundprojekte setzen sich aus mindestens zwei Gesuchstellenden zusammen, die unterschiedlichen Forschungsstätten angehören. Die Forschungsstätten sind Hochschulen oder nichtkommerzielle Forschungseinrichtungen ausserhalb des Hochschulbereichs. Neben Forschungseinrichtungen beziehen die Konsortien vorzugsweise auch Branchen, Industrie/KMU und Praxis mit ein.

Instrumente

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 25.06.2018

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