Unterstützung von Beratungsprojekten

Ausgangslage

Die landwirtschaftliche Beratung hat eine wichtige Funktion als Bindeglied zwischen Forschung, Bildung, Verwaltung und der landwirtschaftlichen Praxis. Sie trägt dazu bei, den Wissensaustausch zu intensivieren, so dass neue Erkenntnisse und Rahmenbedingungen schneller von der Praxis umgesetzt werden können und Problemstellungen der Praxis Aufnahme in Forschungsvorhaben finden.

Projekte haben, im Gegensatz zu Dauer- oder regelmässig wiederkehrenden Aufgaben, einen Phasenablauf mit einer bestimmten Laufzeit und einem definierten Abschluss.

Mit Beratungsprojekten sollen Werkzeuge und Methoden entwickelt werden, welche die Beratung bei der Intensivierung des Wissensaustauschs unterstützen und die einen Beitrag zu den nachfolgenden übergeordneten Zielen leisten:

Übergeordnete Ziele

Ein Beratungsprojekt soll mindestens eins der vier hauptsächlichen Ziele verfolgen:

Formale Voraussetzungen

  • Gefördert werden können Projekte überregionaler oder gesamtschweizerisch tätiger Institutionen oder Organisationen.
  • Der Bund übernimmt höchstens 50% der ausgewiesenen und anerkannten Kosten.
  • Gesuchstellende müssen das Antragsformular und die dazugehörende Kostentabelle (vgl. Weiterführende Informationen, Tab „Dokumentation“) ausfüllen und einreichen. Für Termine und Adresse vgl. „Kontakt“.

Gefördert werden können auch Verbundprojekte von Konsortien. Als Konsortium wird der Zusammenschluss von mindestens zwei Institutionen oder Organisationen verstanden. Vorzugsweise werden auch geeignete Praxisvertreter einbezogen.

Beurteilungskriterien

Die Projekte werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

  • Thematische Beurteilung: Nutzen (agrarpolitische oder landwirtschaftliche Relevanz) und Dringlichkeit 
  • Methodische Beurteilung: Qualität und Einbettung (Anknüpfung an bestehendes Wissen, Einbettung ins LIWIS und Vorkehrungen zur Sicherstellung einer optimalen Dissemination der Resultate)
  • Ressourcenbezogene Beurteilung: Ressourceneinsatz im Verhältnis zu den Projektzielen, Höhe der Eigenmittel, zusätzliche Förderquellen

Die Projekte sollen in einem Bottom-up-Prozess entwickelt sein und richten sich an den Bedürfnissen der im Projekt anvisierten Zielgruppe aus, bei der sie einen direkten Nutzen erzielen sollen. Die ausschliessliche Entwicklung von IT-Anwendungen und -Hardware ohne erwiesenen direkten Nutzen für die Praxis kann nicht unterstützt werden.

Entscheid

  • Die Geschäftsleitung des BLW entscheidet über die Anträge.
  • Die Entscheide werden den Gesuchstellenden schriftlich mitgeteilt.
  • Im Falle einer Zusage wird die Unterstützung vertraglich geregelt.
  • Der Projektstart ist frühestens 4 Monate nach der Eingabe ans BLW möglich.

Bewilligte Projekte

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 23.01.2024

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Kontakt

Eingaben erfolgen schriftlich per Email an:

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Fachbereich Forschung, Beratung und Innovation
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
Tel.
+41 58 462 99 97

Mirco Plath

Nächster Eingabetermin: 

14. Februar 2024

Kontaktinformationen drucken

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