Der Bund kann an überregionale oder gesamtschweizerische Organisationen, die in Spezialbereichen der landwirtschaftlichen Beratung tätig sind, Finanzhilfen für Beratungstätigkeiten ausrichten.
Nach dem Grundsatz «Wettbewerb fördert Innovationen» wird ein wettbewerbliches Vergabeverfahren für Beratungsleistungen von Organisationen durchgeführt. Interessierte Organisationen können sich alle vier Jahre für eine Finanzhilfeperiode von maximal vier Jahren bewerben.
Ausgangslage
Ziele
Die unterstützten Tätigkeiten sollen die Innovationskraft in der Landwirtschaft stärken, indem die Verwertung und der Austausch von Wissen intensiviert werden. Die Tätigkeiten sollen wo möglich und sinnvoll neue Methoden, d. h. neue Herangehensweisen und neue Technologien, einbeziehen.
Formale Voraussetzungen
Finanzhilfen können an überregional oder gesamtschweizerisch tätige Organisationen, die in Spezialbereichen tätig sind (d.h. sie decken thematische oder methodische Bereiche ab, in denen die kantonale Beratung und die AGRIDEA nicht hauptsächlich tätig sind) ausgerichtet werden.
Gesuchstellende müssen das Antragsformular und die dazugehörende Kostentabelle (vgl. Weiterführende Informationen, Link „Dokumentation“) ausfüllen und zusammen mit allen geforderten Unterlagen einreichen. Für Termine und Adresse siehe „Kontakt“.
Beurteilungskriterien
Siehe unter Weiterführende Information Kapitel 4.2 in der Wegleitung für Antragstellende.
Entscheid
Die Geschäftsleitung des BLW entscheidet über die Anträge. Die Entscheide werden den Gesuchstellenden schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Zusage wird die Unterstützung vertraglich geregelt.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 19.06.2024
Kontakt
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Forschung, Beratung und InnovationSchwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
- Tel.
- +41 58 467 41 03
(abwesend 24.08.2024-08.09.2024)
Nächster Eingabetermin:
18.09.2024