Eingaben an eine Behörde der Bundesverwaltung sowie die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen, Entscheiden und anderen Mitteilungen werden am einfachsten über eine anerkannte Plattform übermittelt. Im Unterschied zum ungeschützten E-Mail-Verkehr wahrt die Zustellung über eine solche Plattform die Vertraulichkeit und Integrität der Dokumente. Zudem können sowohl Versand als auch Erhalt der Nachrichten zeitgenau nachgewiesen werden.
Sichere Dokumentenübertragung
E-Rechnung – ja, klar!
Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist die einfache und sichere Art, eine Rechnung zu stellen. Anstatt Ihre Rechnung zu drucken und mit der Post an die Bundesverwaltung zu senden, übermitteln Sie Ihre Rechnungsdaten elektronisch. Sie sparen Zeit, Geld und Ihre Rechnung kann zügig und durchgängig digital verarbeitet werden.
Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, wie Sie der Bundesverwaltung eine E-Rechnung stellen können. Wählen Sie die für Sie passende Lösung.
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Letzte Änderung 04.10.2022