Der Boden ist ein beschränktes Gut und die wichtigste Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft. Das Boden- und Pachtrecht regelt den Umgang mit landwirtschaftlichen Kulturland.
Das bäuerliche Bodenrecht Bestimmungen über landwirtschaftliche Grundstücke und Gewerbe. Es stellt privatrechtliche Regeln für die familieninterne Betriebsübergabe, die Auflösung von gemeinschaftlichem Eigentum und die Gewinnbeteiligung beim Verkauf auf. Zusammen mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie z.B. Erwerbsbewilligung, Realteilungsverbot ist das BGBB die Basis für Kauf und Verkauf von landwirtschaftlichen Liegenschaften.
Das landwirtschaftliche Pachtrecht regelt das Verhältnis zwischen dem Verpächter als Eigentümer und dem Pächter als Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks.
Für den Vollzug und die Umsetzung der beiden Gesetze sind die Kantone zuständig.