Das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht
(LPG, SR 221.213.2) enthält Bestimmungen zur Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke. Das Gesetz trägt den speziellen Bedürfnissen einer nachhaltigen, landwirtschaftlichen Nutzung Rechnung.
Für den korrekten Vollzug des landwirtschaftlichen Pachtgesetzes sind die Kantone zuständig.