Biodiversität ist die Vielfalt des Lebens. Sie ermöglicht zahlreiche Ökosystemleistungen, wovon viele auch für die Landwirtschaft grundlegend sind. Beispiele sind die Bestäubung und die Bodenfruchtbarkeit. Auch die natürliche Regulierung von Schädlingen gehört dazu. Der Bund will mit den Biodiversitätsbeiträgen die Landwirtinnen und Landwirte für eine angepasste Nutzung entgelten. Dadurch sollen einheimische Arten und ihre Lebensräume in der Landwirtschaft erhalten bleiben und gefördert werden.
Biodiversitätsbeiträge werden für verschiedene Typen von Biodiversitätsförderflächen (BFF) ausbezahlt. Dabei wird zwischen Qualitätsbeiträgen und Vernetzungsbeiträgen unterschieden.
Die Qualitätsbeiträge sind unterteilt in eine Qualitätsstufe I und eine Qualitätsstufe II. Die Anforderungen sind je nach Qualitätsstufe und BFF-Typ unterschiedlich. In der Qualitätsstufe I sind Bewirtschaftungsauflagen wie ein frühester Schnittzeitpunkt von Wiesen oder die Pflege von Hochstamm-Feldobstbäumen definiert. Um Beiträge der Qualitätsstufe II zu erhalten, müssen auf den Flächen zusätzlich regelmässig bestimmte Pflanzenarten oder biodiversitätsfördernde Kleinstrukturen vorhanden sein.
In der folgenden Slideshow sind alle BFF-Typen kurz beschrieben. Weitere Informationen und Bilder sind z.B. unter agrinatur.ch zu finden.
Vernetzungsbeiträge werden mit dem Ziel ausgerichtet, BFF an ausgewählten Standorten anzulegen und mit arten- und lebensraumspezifischen Massnahmen die Biodiversität gezielt zu fördern. Dadurch wird die Vernetzung zwischen Lebensräumen und damit auch zwischen Populationen verbessert. Dies soll den genetischen und demographischen Austausch innerhalb der Arten sicherstellen und somit deren langfristige Erhaltung gewährleisten.
Vernetzungsbeiträge werden ausbezahlt, wenn die Flächen nach den Vorgaben eines vom Kanton genehmigten regionalen Vernetzungsprojektes angelegt und bewirtschaftet werden. Innerhalb der achtjährigen Projekte sind Ziele und Massnahmen festgelegt. Eine fachkompetente Beratung unterstützt die Betriebe dabei, die passenden Massnahmen auszuwählen um die Projektziele zu erreichen.
Beitragshöhen
Die aktuellen Beitragshöhen sind in der untenstehenden Tabelle aufgeführt. Die Vernetzungsbeiträge sind eine Co-Finanzierung (werden kofinanziert) wobei der Bund Maximal 90 % der Beiträge übernimmt. Die Kantone, Gemeinden oder private Trägerschaften stellen die Restfinanzierung sicher.
Mit den Biodiversitätsbeiträgen möchte der Bund den Rückgang prioritärer Arten und wertvoller Lebensräume auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche und im Sömmerungsgebiet verhindern und diese Arten und Lebensräume gezielt fördern. Die bisherigen Resultate des Monitoringprogramms ALL-EMA zeigen unter anderem, dass sich auf Biodiversitätsförderflächen (BFF) eine grössere Arten- und Lebensraumvielfalt findet als in anderen landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen. Zudem sind BFF der Qualitätsstufe II mehrheitlich reicher an Arten und Lebensräumen als jene der Qualitätsstufe I. Diese und weitere Resultate des Monitorings finden Sie im Zustandsbericht (siehe weiterführende Informationen > Dokumente).
Biodiversitätsförderflächen (BFF) sind landwirtschaftlich genutzte Flächen, deren Hauptziel die Erhaltung und Förderung der Biodiversität ist. Auf Betrieben, welche Direktzahlungen beziehen, müssen mindestens 7 % aller Flächen als BFF bewirtschaftet werden. Die Landwirt/-innen können aus verschiedenen BFF-Typen auswählen. Beispiele sind artenreiche Wiesen, Hecken, Hochstamm-Feldobstbäume und Buntbrachen. Die Landwirt/-innen erhalten für die Anlage und Pflege der BFF Biodiversitätsbeiträge.
Dies hängt einerseits vom Typ und andererseits von der Qualitätsstufe der einzelnen Biodiversitätsförderfläche (BFF) ab. Extensiv genutzte Wiesen der Qualitätsstufe I dürfen unter anderem nicht gedüngt und im Talgebiet frühestens am 15. Juni geschnitten werden. Hecken müssen beidseitig einen 3-6 m breiten, extensiv genutzten Grün- und Streueflächestreifen aufweisen. In Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt muss der Schnitt alternierend in jeder zweiten Fahrgasse erfolgen, mit einem zeitlichen Abstand zwischen zwei Schnitten derselben Fläche von mindestens sechs Wochen. BFF der Qualitätsstufe II haben zusätzliche Anforderungen an die floristische Qualität und/oder biodiversitätsfördernde Strukturen wie Steinhaufen und Sträucher zu erfüllen.
Vernetzungsflächen sind immer Teil eines Vernetzungsprojektes. In diesen Projekten werden von der jeweiligen Trägerschaft Fördergebiete bestimmt welche für die Biodiversität von zentraler Bedeutung sind. An der richtigen Stelle angelegt können so die Verbindungen zwischen Populationen verbessert werden. Die Vernetzungsflächen bilden zum Beispiel eine Verbindung von der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu Gewässern, Wäldern und Hecken oder dienen gezielt zur Förderung einzelner Arten.
Schön, dass Sie sich für die Biodiversität engagieren. Biodiversitätsbeiträge sind Teil der landwirtschaftlichen Direktzahlungen. Sie sind somit nur für Flächen möglich, welche landwirtschaftlich genutzt werden. Es müssen auch verschiedene zusätzliche Anforderungen erfüllt sein, sowohl genereller Art (z.B. bezüglich Ausbildung und Alter der Bewirtschafter/-innen) als auch bezüglich der Bewirtschaftung der Fläche. Bei konkreten Fragen zur Beitragsberechtigung von landwirtschaftlich genutzten Flächen können Sie sich ans kantonale Landwirtschaftsamt wenden.