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Veröffentlicht am 4. Dezember 2024

Einzelkulturbeiträge

Der Bund richtet für ausgewählte Kulturen Einzelkulturbeiträge an Landwirtschaftsbetriebe aus. Sie dienen als Marktstützungsmassnahme und sollen zu einer angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit pflanzlichen Produkten beitragen.

Erntereifes Rapsfeld mit Mähdrescher

Weshalb Einzelkulturbeiträge

Der Bund richtet Einzelkulturbeiträge für Ölsaaten, Zuckerrüben, Körnerleguminosen sowie Saatgut von Kartoffeln, Mais, Futtergräsern und Futterleguminosen aus. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bestimmt die Förderwürdigkeit der Kulturen und setzt die Beitragshöhe fest. Es berücksichtigt dabei Kriterien wie:

  • die Rentabilität der Kultur
  • das kalorienmässige Produktionspotenzial
  • die Entwicklung des Selbstversorgungsgrads des Produktes oder der Produktgruppe

Die Einzelkulturbeiträge dienen der Erhaltung der Produktionskapazität und der Funktionsfähigkeit einzelner Verarbeitungsketten. Sie sollen zu einer angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit pflanzlichen Produkten beitragen.

Ausrichtung der Einzelkulturbeiträge

Die Beiträge werden nur ausgerichtet, wenn die Kulturen im Reifezustand geerntet werden. Aus Effizienzgründen läuft die Auszahlung der Beiträge an die Landwirtschaftsbetriebe analog der Direktzahlungen über die Kantone. Die Ausrichtung dieser Beiträge stützt sich auf Art. 54 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) in Verbindung mit der Einzelkulturbeitragsverordnung.

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