Getreidezulage

Mit WTO-Ministerbeschluss über Ausfuhrwettbewerb vom 19. Dezember 2015 wurde die Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für Getreidegrundstoffe bis spätestens 2020 vereinbart. Die bis 2018 vom EFD ausgerichteten Ausfuhrbeiträge für Getreidegrundstoffe übertrug das Parlament in das Agrarbudget. Seit 2019 werden diese Mittel aus dem Zahlungsrahmen Produktion und Absatz als Zulage direkt an berechtigte Getreideproduzentinnen und Getreideproduzenten ausgerichtet. Der Vollzug erfolgt analog zu den Direktzahlungen über die Kantone.

Gestützt auf Art. 55 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) in Verbindung mit Art. 4 der Einzelkulturbeitragsverordnung wird die Getreidezulage ausgerichtet für Weizen, Dinkel, Roggen, Emmer, Einkorn, Gerste, Hafer, Triticale, Reis, Hirse, Sorghum sowie Mischungen dieser Getreidearten.

Die Zulage pro Hektare richtet sich nach den budgetierten Mitteln und der zur Zulage berechtigten Fläche.

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Letzte Änderung 26.10.2023

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