Steillagenbeitrag

Die Bewirtschaftung von steilen Flächen erfordert einen hohen Anteil an Handarbeit, die Mechanisierung ist stark eingeschränkt. Für den einzelnen Betrieb steigt damit die Erschwernis, je höher der Anteil an steilen Flächen an seiner bewirtschafteten Fläche ist. Dazu kommt, dass diese Betriebe einen Teil der steilen Flächen auch „intensiv" bewirtschaften müssen. Der Steillagenbeitrag berücksichtigt somit den zusätzlichen Aufwand für Betriebe, welcher sich aus der Nutzung steiler Mähwiesen (Hofdüngerausbringung, häufigere Schnittnutzung) ergibt.

Der Steillagenbeitrag steigt mit steigendem Anteil Steillagen linear an. Die Eintrittsschwelle ist 30% Anteil steiler Flächen. Mit einem Anteil steiler Flächen von 30% werden 100 Fr. je Hektare und mit einem Anteil von 100% werden 1000 Fr. je Hektare ausgerichtet. Mit einem Anteil von 75% wäre der Beitrag somit 679 Fr. je Hektare. Der Steillagenbeitrag wird für alle Flächen ausgerichtet, welche auch Beiträge für Hanglagen mit mehr als 35% Neigung erhalten.

Der Anteil steiler Flächen wird wie folgt berechnet: 

Beitragsberechtigte Flächen für Hangbeitrag über 35% Hangneigung
dividiert durch
Beitragsberechtigte Flächen des Betriebs

Der Steillagenbeitrag steigt in Abhängigkeit des Anteils Steillagen mit über 35% Neigung linear an. Er beträgt bei 30% Anteil 100 Fr. je Hektare und steigt auf 1000 Fr. je Hektare bei 100% Anteil.

Berechnung Steillagenbeitrag_DE

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 04.05.2016

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