Betriebe mit mehr als 3 Hektar offener Ackerfläche müssen auf jeder Parzelle mit Kulturen, die vor dem 31. August geerntet wurden, im laufenden Jahr entweder eine Winterkultur oder ein Zwischenfutter bzw. eine Gründüngung ansäen. Die Aussaat der Bodenbedeckung muss gemäss der guten landwirtschaftlichen Praxis erfolgen.
Ziel ist, eine vollständige Bodenbedeckung zu erreichen und den Boden vor Erosion zu schützen.
Die Bewirtschafterin bzw. der Bewirtschafter kann eigenständig über das Datum und die Technik der Aussaat, die Bewirtschaftung der Bodenbedeckung und ihre Vernichtung entscheiden. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass die ÖLN-Auflage bezüglich der Bodenbedeckung erfüllt ist. Hierzu sind die folgenden Massnahmen schriftlich festzuhalten:
- Daten der Ernte der Vorkulturen;
- Daten der Aussaat der Haupt- oder Zwischenkulturen (Zwischenfutter, Gründüngung usw.);
- Massnahmen (Bodenbearbeitung, Herbizideinsatz usw.).
Diese drei Punkte sind im Feldkalender oder einem vergleichbaren Hilfsmittel festzuhalten. Bitte beachten Sie die Anweisungen des Landwirtschaftsamtes Ihres Kantons für alle Ausnahmen aufgrund der Trockenheit.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 1. November der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis am 15. Februar verboten ist (ÖLN-Anforderung – Pflanzenschutz).