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Veröffentlicht am 22. Oktober 2025

Ökologischer Leistungsnachweis

In der Schweiz ist der ökologische Leistungsnachweis die Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen und stellt die gute landwirtschaftliche Praxis sicher. Im ökologischen Leistungsnachweis gibt es sechs Hauptbereiche: Tierschutz, eine ausgeglichene Düngerbilanz, Biodiversität, Fruchtfolge, Bodenschutz und Pflanzenschutz.

Landschaft mit Feldern, Hügeln und Dorf

Tierschutz

Zum ökologischen Leistungsnachweis zählt die Haltung der Nutztiere nach Tierschutzgesetzgebung. Eine tiergerechte Haltung von Nutztieren ist die Grundlage für das Wohl und die Gesundheit der Tiere.

Die Tierschutzgesetzgebung umfasst:

  • Tierschutzgesetz
  • Tierschutzverordnung
  • Weitere Ausführungsbestimmungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und dessen Tierschutzkontrollhandbücher
  • Anordnungen des Kantonstierarztes, der für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung im Standortkanton des betreffenden Stalles zuständig ist.
Neugierige Braunviehrinder schauen zur Kamera

Ausgeglichene Düngerbilanz

Düngerbilanz

Die ausgeglichene Düngerbilanz stellt sicher, dass die Kulturen eines Betriebs nur so viele Nährstoffe erhalten, wie sie aufnehmen können. So gelangen keine überschüssigen Nährstoffe in die Umwelt.

Wenn Stickstoff und Phosphor in zu grossen Mengen im Boden vorhanden sind, gehen sie in das Wasser oder in die Luft verloren und wirken sich negativ auf die Umwelt aus. Sie können das Grundwasser verunreinigen und zur Überdüngung von Gewässern oder sensiblen Ökosystemen führen und das Leben darin beeinträchtigen.

Die Düngerbilanz ermöglicht es also, den Nährstoffanfall und den Nährstoffbedarf eines Betriebs zu berechnen. Die Berechnung erfolgt mit der Methode Suisse-Bilanz.

Versionen und Software für Suisse-Bilanz, Zusatzmodule und GMF

Begrenzung von Luftverunreinigungen

Bei der Lagerung und Ausbringung von Hofdüngern geht ein Teil der Nährstoffe in Form von Gasen verloren. Gemäss Luftreinhalteverordnung müssen diese Verluste minimiert werden.

Daher müssen seit 2022 Güllegruben und Gärgutbehälter abgedeckt werden. Zudem müssen flüssige Hofdünger wie z.B. Gülle ab 2024 so ausgebracht werden, dass möglichst wenig Gase frei werden, z.B mit einem sogenannten «Schleppschlauch».

Bodenuntersuchungen

Damit die Düngemittel optimal auf die verschiedenen Parzellen verteilt werden können, muss mindestens alle 10 Jahre eine Bodenuntersuchung gemacht werden. Die Bodenuntersuchung gibt Auskunft darüber, wie viele Nährstoffe im Boden sind.

Biodiversität

Die Betriebe sind verpflichtet, mindestens 7 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche (3,5 Prozent bei Spezialkulturen) zur Förderung der Biodiversität zu verwenden. Um diese Bedingungen zu erfüllen, stehen den Landwirten und Landwirtinnen verschiedene Arten von Biodiversitätsförderflächen (BFF) zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Biodiversitätsbeiträge.

Blumenwiese und Berge im Hintergrund

Fruchtfolge

Die Fruchtfolge ist die zeitliche Abfolge verschiedener Kulturpflanzen auf einem Feld. Eine geregelte Fruchtfolge beugt Schädlingen und Krankheiten vor. Sie hilft Erosion und Bodenverdichtung zu vermeiden. Ausserdem verringert sie Versickerung und Abschwemmung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln.

Mit dem ökologischen Leistungsnachweis halten Betriebe mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche eine geregelte Fruchtfolge ein.

Landschaft mit Rapsfeld

Bodenschutz

Der Boden ist die Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft. Deswegen ist es wichtig, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten. Mit dem ökologischen Leistungsnachweis wird eine sachgerechte Bewirtschaftung sichergestellt und dem Bodenschutz Folge getragen.

Der Bodenschutz beinhaltet Anforderungen an die Bodenbedeckung und den Erosionsschutz. Mit der Bodenbedeckung ist es das Ziel, Nährstoffauswaschungen und Erosion zu vermeiden. Wenn eine Kultur vor dem 31. August eines Jahres geerntet wird, muss der oder die Betriebsleitende auf der Parzelle entweder eine Winterkultur, eine Gründüngung oder eine Zwischenkultur anbauen. Im Rahmen des Erosionsschutzes dürfen grundsätzlich keine relevanten, bewirtschaftungsbedingten Bodenabträge auf der Ackerfläche auftreten. Wenn bewirtschaftungsbedingte Bodenabträge festgestellt werden, muss der Betrieb Massnahmen ergreifen, um zukünftige Erosionsereignisse zu verhindern.

Feld mit Sorghum und Buchweizen als Gründüngung

Pflanzenschutz

Die gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmittel hilft, die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu senken. Es ist wichtig, Risikomodelle für verschiedene Krankheiten und Schädlinge sowie epidemiologische Beobachtungen zu beachten. Die Schadschwellen müssen eingehalten werden und zeigen, ob eine Behandlung zur Bekämpfung der Schädlinge nötig ist. So kann der gezielte Einsatz von Pflanzenschutzmassnahmen bestimmt werden. Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, die ein erhöhtes Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser aufweisen, dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Siehe hierzu die Liste mit den verbotenen Wirkstoffen im ökologischen Leistungsnachweis. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten Mindestanforderungen zur Reduktion von Abdrift und Abschwemmung. Eine mögliche Massnahme hierzu ist das Anlegen eines bewachsenen Pufferstreifens.

Landwirt spritzt gegen Kartoffel Phytophthora

Häufige Fragen

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