Bodenuntersuchungen (DZV Art. 13)

Bodenuntersuchungen

Gemäss Artikel 13 der Direktzahlungsverordnung (DZV, SR 910.13) müssen zur Optimierung der Düngerverteilung auf den einzelnen Parzellen Bodenuntersuchungen durchgeführt werden. Dabei muss die Nährstoffversorgung des Bodens (Phosphor, Kalium) bekannt sein und die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen dürfen höchstens zehn Jahre alt sein.

Die Analysen müssen durch ein zugelassenes Labor nach anerkannten Methoden ausgeführt werden. Beim Feldbau müssen sie mindestens die Parameter pH-Wert, Phosphor und Kalium umfassen. Um Veränderungen des Humusgehalts feststellen zu können, ist auf Ackerflächen zusätzlich die organische Substanz zu ermitteln. Bei den Spezialkulturen müssen die Richtlinien der Fachorganisationen Vorschriften über die einzuhaltenden Intervalle und den Umfang der Analysen enthalten

Das BLW ist für die Zulassung der Labors sowie für die Anerkennung der Analysenmethoden und Probenahmevorschriften zuständig. Es führt zu diesem Zweck regelmässig Ringanalysen durch und veröffentlicht jährlich eine Liste mit den zugelassenen Labors, anerkannten Analysenmethoden und Probenahmevorschriften (siehe weiterführende Informationen > Dokumentation).

Letzte Änderung 25.08.2023

Zum Seitenanfang

https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/instrumente/direktzahlungen/oekologischer-leistungsnachweis/bodenuntersuchungen.html