Eine Tierhaltung, welche die Ansprüche der Nutztiere noch stärker berücksichtigt, fördert der Bund durch die beiden Tierwohlprogramme
- „Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" (BTS-Programm)
- „Regelmässiger Auslauf im Freien" (RAUS-Programm)
Die Teilnahme an den Programmen ist für die Landwirte nicht obligatorisch. Jeder Landwirt kann wählen, mit welchen Tierkategorien er an einem oder beiden Programmen teilnimmt.
Eine verstärkte Berücksichtigung der Ansprüche der Tiere erfordert entsprechende Mehrleistungen der Landwirte:
- Beim BTS-Programm umfassen diese die finanziellen Mehrkosten (z.B. für grössere Stallflächen) sowie Mehrarbeit und höhere Materialkosten, namentlich für die Einstreue.
- Beim RAUS-Programm resultiert die Mehrleistung hauptsächlich aus dem grösseren Arbeitsaufwand, beispielsweise für das Führen der Tiere vom Stall zur Weide und zurück, das Umzäunen der Weide und die Weidepflege.
Die Mehrleistungen der Landwirte werden einerseits vom Bund durch BTS-Beiträge (seit 1996) bzw. RAUS-Beiträge (seit 1993) und andererseits durch einen höheren Verkaufspreis für besonders tierfreundlich produzierte Nahrungsmittel abgegolten. Die Anforderungen des RAUS-Programms bilden die Basis für die Schweizerische Bio-Tierhaltung. Zudem bauen verschiedene privat-rechtliche Labelprogramme auf dem BTS- und dem RAUS-Programm auf.